Bessere Förderung durch Meister-BAföG

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Die Große Koalition will die Förderung durch das Meister-BAföG verbessern. Hierzu debattierte der Bundestag am Donnerstag erstmals eine Änderung des sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Der Zuschussanteil beim Meister-BAföG von bisher 44 Prozent soll erhöht werden. Die Union fordert, ihn der Höhe des Zuschussanteils von Studierenden (50 Prozent) gleichzustellen. Zudem soll die Höhe des Erlasses bei Prüfungserfolg steigen.

„Mit den Verbesserungen beim Meister-BAföG erhöhen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung in Deutschland und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Berufliche Fortbildungen lohnen sich künftig auch finanziell noch stärker als bisher, da unter dem Strich nun weniger Kosten etwa für die Fortbildung zum Meister entstehen. Außerdem geht es uns um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung“, erläutert der Thüringer Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU).

Das Gesetz sieht zudem ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Vereinbarkeit von Familie und Meister-Ausbildung zu verbessern. Auch werden die Länder verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Antrag auf Meister-BAföG bis spätestens zum 1. August 2016 online gestellt werden kann. Die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung soll durch die Öffnung der AFBG-Förderung für Bachelorabsolventen ausgebaut werden. Damit wird der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert.

Die Kosten für den Bundeshaushalt werden für die Jahre 2016 bis 2019 bei über 100 Millionen Euro liegen.