10 Mai Kosten für Flüchtlingsbetreuung: Enders muss sich an Land wenden
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Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) weist die Forderung von Landrätin Petra Enders nach noch mehr Bundeshilfe für die Unterbringung von Flüchtlingen zurück.
„Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bereits in erheblichem Maße bei der Versorgung der Flüchtlinge: Allein in 2016 fließen hierfür Bundesmittel in Milliardenhöhe. Die richtige Adresse für die weiteren Forderungen der Landrätin ist die Thüringer Landesregierung, die für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich ist. Das weiß Frau Enders. Trotzdem spricht sie permanent Schuldzuweisungen Richtung Bund aus, was irreführend ist“, stellt Schipanski klar.
Der Abgeordnete gibt zu bedenken, dass andere Landkreise die Unterbringung der Flüchtlinge mit niedrigeren Ausgaben und weniger Neueinstellungen ebenfalls gut gemeistert hätten. Ihnen entstünden durch die nun zurückgehenden Flüchtlingszahlen weniger Probleme. Mit Einführung des sogenannten „Heidelberger Modells“ werden neu ankommende Flüchtlinge momentan nicht mehr an die Landkreise verteilt. Ihre Asylanträge werden direkt in der Erstaufnahmestelle in Suhl beschieden.
Die Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen im Einzelnen:
2015 wurde der Beitrag zur Entlastung der Länder auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Ab 2016 unterstützt der Bund die Länder mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber. Der Bund zahlt daneben 350 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete Minderjährige. Außerdem wird er zur Verbesserung der Kinderbetreuung die Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei geworden sind, bis 2018 zur Unterstützung von Ländern und Kommunen einsetzen. Im Jahr 2016 sind das 339 Millionen Euro. Die Mittel für Integrationskurse werden von 269 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 559 Millionen Euro im Jahr 2016 aufgestockt. Außerdem wird der Bundeszuschuss für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro erhöht.