Schipanski weist Forderung nach einer vollständigen Kostenübernahme für Flüchtlingsbetreuung durch den Bund zurück

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) weist die Forderung von Landrätin Petra Enders nach einer vollständigen Kostenübernahme für die Unterbringung von Flüchtlingen durch den Bund zurück. „Die Flüchtlingskrise ist eine nationale Herausforderung. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen bereits heute in erheblichem finanziellem Umfang. Allein in 2016 erreicht die Unterstützung von Bundeseite ein Volumen von mehreren Milliarden Euro“, so Schipanski. Die grundsätzliche föderale Zuständigkeit der Länder und Kommunen, die für die Versorgung der Flüchtlinge verantwortlich sind, dürfe dabei nicht außer Acht gelassen werden.

„Ich stelle der Landrätin keinesfalls ihr Engagement bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation in Abrede. Wenn aber noch mehr Geld vom Bund gefordert wird, muss die Frage erlaubt sein, ob die Höhe der getätigten Ausgaben notwendig war und inwieweit die Maßnahmen über das Maß der Pflichterfüllung hinausgehen. Die Einstellung von mehr als 15 neuen Mitarbeitern im Landratsamt oder die Ausgaben für die Gemeinschaftsunterkunft in Gehren mit Bindungsfristen sind kostenintensiv. Andere Kommunen haben nicht solch kostenintensive Maßnahmen ergriffen und haben keine Probleme mit den rückläufigen Flüchtlingszahlen“, gibt Schipanski zu bedenken.

Die Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen im Einzelnen:
2015 wurde der Beitrag zur Entlastung der Länder auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Ab 2016 unterstützt der Bund die Länder mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber. Der Bund zahlt daneben 350 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete Minderjährige. Außerdem wird er zur Verbesserung der Kinderbetreuung die Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei geworden sind, bis 2018 zur Unterstützung von Ländern und Kommunen einsetzen. Im Jahr 2016 sind das 339 Millionen Euro. Die Mittel für Integrationskurse werden von 269 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 559 Millionen Euro im Jahr 2016 aufgestockt. Außerdem wird der Bundeszuschuss für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro erhöht.