Weg für mehr offenes WLAN ist frei

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Die Große Koalition hat sich auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung verständigt. Am Mittwoch wurde eine entsprechende Einigung über eine Änderung des Telemediengesetzes erzielt. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, CDU-Obmann im Ausschuss Digitale Agenda, begrüßt diesen Schritt:

„Mit der Abschaffung der Störerhaftung beseitigen wir die rechtlichen Hürden für die Verbreitung von offenem WLAN. Künftig müssen gewerbliche und private Betreiber von WLAN-Hotpots nicht mehr befürchten, für mögliche Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht zu werden. Damit könnte es bald auch in Thüringen in Cafés, Gaststätten und an anderen öffentlichen Plätzen deutlich mehr offene WLAN-Zugänge geben.“

Die Bundesregierung hatte bereits im Herbst 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt, der noch an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Störerhaftung festhielt. Das Parlament hat nunmehr nachgebessert. Die Koalition einigte sich darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne technische Hürden wie zum Beispiel eine Zugangsverschlüsselung oder eine Vorschaltseite möglich zu machen.

Das Gesetz soll baldmöglichst im Bundestag beschlossen werden und könnte im Herbst in Kraft treten.

Hintergrund:
Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist Auslöser für Abmahnwellen.