Bundestag macht Weg frei für mehr offenes WLAN

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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (2. Juni 2016) den Weg frei gemacht für mehr öffentliche WLAN-Hotspots. Das Parlament verabschiedete hierzu eine Änderung des Telemediengesetzes. Für den Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski, CDU-Obmann im Ausschuss Digitale Agenda, ein wichtiger Schritt für das digitale Deutschland:

„Mit der Abschaffung der sogenannten Störerhaftung schaffen wir Rechtssicherheit für die Verbreitung von offenem WLAN. Künftig müssen gewerbliche und private Betreiber von WLAN-Hotspots nicht mehr befürchten, für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht zu werden. Damit könnte es bald auch in Thüringen in Cafés, Gaststätten und an anderen öffentlichen Plätzen deutlich mehr offene WLAN-Zugänge geben. Ich appelliere insbesondere an Städte und öffentliche Einrichtungen, auf dieser Grundlage möglichst flächendeckend WLAN Hotspots für die Menschen zu schaffen.“

Die Bundesregierung hatte bereits im Herbst 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt, der noch an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Störerhaftung festhielt. Der Bundestag hat hier im Sinne der Nutzer nachgebessert: Der offene WLAN-Zugriff soll ohne technische Hürden wie zum Beispiel eine Zugangsverschlüsselung oder eine Vorschaltseite möglich sein. Das Gesetz kann bereits im Herbst in Kraft treten und soll auf Wunsch des Bundestages nach drei Jahren evaluiert werden.

Hintergrund:
Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist Auslöser für Abmahnwellen.