Fördern und Fordern: Integrationsgesetz kommt

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Deutschland soll ein Integrationsgesetz bekommen, in dem Pflichten und Ansprüche von Asylsuchenden und Geduldeten erstmals klar geregelt sind. Ziel ist es, die Menschen die längere Zeit Schutz in Deutschland finden, rasch zu integrieren. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat am Freitag in erster Lesung der Deutsche Bundestag beraten.

Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Prinzip des „Förderns und Forderns“: Asylbewerber erhalten frühzeitig Integrationsangebote vom Staat. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, sich selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, sollen Leistungen gekürzt werden.

Aus Sicht des Thüringer Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski (CDU) ist das Gesetz ein wichtiger Schritt: „Das schnelle Erlernen der Sprache, die zügige Integration in den Arbeitsmarkt sowie das Einhalten unserer Gesetze und Werteordnung sind die Bausteine für erfolgreiche Integration. Mit der Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge ohne festen Arbeitsplatz schaffen wir außerdem ein wichtiges Instrument für die Bundesländer, um Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen zu können. Damit wollen wir verhindern, dass Parallelgesellschaften entstehen. Ich fordere daher den Freistaat auf, von diesem Instrument Gebrauch zu machen.“

Neu geregelt werden unter anderem folgende Bereiche:

  • Das Angebot von Integrationskursen mit stärkerer Sprach- und Wertevermittlung wird ausgeweitet. Behörden bekommen mehr Möglichkeiten, Asylbewerber hierzu zu verpflichten.
  • Die Ablehnung von Integrationsmaßnahmen hat Leistungskürzungen zur Folge.
  • Die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes ist künftig abhängig von der Integrationsleistung.
  • Asylbewerbern kann künftig ein Wohnort zugewiesen werden, um eine Konzentration auf Ballungsräume zu verhindern.
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber erleichtert. Dazu wird befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern abhängig von der regionalen Arbeitslosigkeit und unter Beteiligung der Länder auf die Vorrangprüfung verzichtet.
  • Auszubildende erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung eine Duldung, was Rechtssicherheit für sie und die Betriebe schafft.