[download id="1127"] Die letzte parlamentarische Sitzungspause vor der Sommerpause haben wir genutzt, um noch einige wichtige Gesetze zu verabschieden, über die ich Sie im Folgenden informiere. In den kommenden Wochen werde ich hauptsächlich im Wahlkreis unterwegs sein und freue mich auf viele interessante Begegnungen, zum Beispiel bei meiner Sommertour vom 28. August bis zum 4. September. Meinen nächsten Brief aus Berlin erhalten Sie im September, wenn die Sitzungen beginnen.

EEG-Reform beschlossen

Aufgrund intensiver Zusammenarbeit in der großen Koalition sowie mit der EU-Kommission können wir nun die Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien neu stellen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, schaffen wir den Übergang vom bisherigen System der Festpreise zu einem Wettbewerbssystem. Das Ziel, bis 2025 40-45% des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, werden wir voraussichtlich einhalten. In den parlamentarischen Beratungen haben wir den Regierungsentwurf in kurzer Zeit an zahlreichen Stellen sinnvoll weiterentwickelt. Insbesondere wird der Ausbau der Windenergie auf See besser mit dem Stromnetzausbau an Land verzahnt. Außerdem wird die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen angepasst, die Ausschreibung für alle Biogasanlagen geöffnet und Windenergieanlagen an Land in sogenannten Netzausbaugebieten begrenzt. Über Solaranlagen auf Ackerflächen werden in Zukunft die Bundesländer entscheiden.

Integrationsgesetz beschlossen

Das lang diskutierte Integrationsgesetz, in dem Pflichten und Ansprüche von Asylsuchenden und Geduldeten erstmals rechtlich klar geregelt sind, ist beschlossen. Ziel ist es, die Menschen rasch zu integrieren, die längere Zeit Schutz in Deutschland finden. Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Prinzip des „Förderns und Forderns": Asylbewerber erhalten frühzeitig Integrationsangebote vom Staat. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, sich selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt. Mit der Regelung einer befristeten Wohnortzuweisung versetzen wir Länder und Kommunen in die Lage, die Konzentration von Schutzberechtigten in Ballungsräumen zu verhindern und positiv auf die Integration in der Fläche einwirken zu können. Damit wollen wir verhindern, dass Parallelgesellschaften entstehen. Zugleich sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt werden. Aus meiner Sicht ist das Gesetz ein ganz wichtiger Schritt: Das schnelle Erlernen der Sprache, die zügige Integration in den Arbeitsmarkt sowie das Einhalten unserer Gesetze und Werteordnung sind die Bausteine für erfolgreiche Integration.

Mehr schnelles Internet durch das DigiNetz-Gesetz

Wir erleichtern es Telekommunikationsnetzbetreibern, bislang ungenutzte öffentliche Versorgungsnetze, etwa für Gas, Elektrizität oder Fernwärme, für den Breitbandausbau zu nutzen. Bei Neubaumaßnahmen oder Renovierungen bestehender Gebäude sollen Leerrohre, die für eine Belegung mit Glasfasern geeignet sind, mitverlegt werden. Dadurch minimieren wir den Aufwand für die Verlegung neuer Leitungen und senken so die Ausbaukosten. Eine zentrale Informationsstelle bei der Bundesnetzagentur soll dabei die Transparenz über mitnutzbare bestehende und geplante Infrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze erhöhen. Damit bringen wir den Breitbandausbau entscheidend voran. Meiner Meinung nach ist das ein wichtiger Schritt, um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel von einer flächendeckenden Internetgeschwindigkeit von 50 Mbit/s bis 2018 zu erreichen.

Medienregulierung anpassen

Letzten Monat hat eine Bund-Länder-Kommission einen Bericht zur sogenannten Medienkonvergenz vorgelegt, den wir am Mittwoch im Ausschuss Digitale Agenda beraten haben. Medienkonvergenz bezeichnet das Verschwimmen von Grenzen zwischen verschiedenen Medien. Ein gutes Beispiel hierfür sind Online-Mediatheken: Inhalte, die fürs Fernsehen gemacht worden sind, sind nun auch im Internet aufrufbar. Durch die Digitalisierung wird die Medienlandschaft auf den Kopf gestellt, weshalb wir die Regeln für die Medien auf dem Prüfstand stellen müssen. Unter werden in dem Bericht Vorschläge unterbreitet, wie wir auch in der digitalen Medienwelt Jugendschutz gewährleisten können und wie wir gegen Hassreden vorgehen können. Auch ging es darum, wie wir weiterhin Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten können und wie wir mit Plattformen wie Google oder Facebook umgehen. Zum Beispiel muss klar sichtbar gemacht werden, wenn es sich bei einem Eintrag in einem sozialen Netzwerk oder in einer Suchmaschine um Werbung handelt. Die Vorschläge müssen möglichst zeitnah in Recht der Bundesländer, in nationales und in EU-Recht umgesetzt. Ziel ist es, auch in Zukunft Medienfreiheit, -vielfalt und –unabhängigkeit zu gewährleisten.

Dialog mit Wirtschaft zu digitalen Themen

Am Donnerstag war ich als Obmann des Ausschusses Digitale Agenda beim Wirtschaftsrat der Union und habe über unsere Arbeit im Ausschuss berichtet. Zu den Themen gehörte unter anderem das WLAN Gesetz, mit dem wir die Störerhaftung abgeschafft und freies WLAN in Deutschland vorangetrieben haben. Auch die Strategie Digitale Bildung, die mir als Mitglied des Bildungsausschusses besonders am Herzen liegt, stand auf der Agenda. Des Weiteren habe ich über das Urheberrecht und über die schon erwähnte Medienkonvergenz referiert. Für mich war das eine gute Gelegenheit, um mit der Wirtschaft in den Dialog zu kommen. Bei unserer parlamentarischen Arbeit dürfen wir den Blick für die Praxis nicht verlieren, weswegen ich solche Termine besonders gern wahrnehme.

[download id="1106"] In der vergangenen Sitzungswoche in Berlin standen viele Themen auf der Tagesordnung. Über einige davon möchte ich Sie im Folgenden gerne informieren. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und grüße Sie herzlich.

[download id="1104"] Deutschland soll ein Integrationsgesetz bekommen, in dem Pflichten und Ansprüche von Asylsuchenden und Geduldeten erstmals klar geregelt sind. Ziel ist es, die Menschen die längere Zeit Schutz in Deutschland finden, rasch zu integrieren. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat am Freitag in erster Lesung der Deutsche Bundestag beraten. Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Prinzip des „Förderns und Forderns": Asylbewerber erhalten frühzeitig Integrationsangebote vom Staat. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, sich selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, sollen Leistungen gekürzt werden. Aus Sicht des Thüringer Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski (CDU) ist das Gesetz ein wichtiger Schritt: „Das schnelle Erlernen der Sprache, die zügige Integration in den Arbeitsmarkt sowie das Einhalten unserer Gesetze und Werteordnung sind die Bausteine für erfolgreiche Integration. Mit der Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge ohne festen Arbeitsplatz schaffen wir außerdem ein wichtiges Instrument für die Bundesländer, um Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen zu können. Damit wollen wir verhindern, dass Parallelgesellschaften entstehen. Ich fordere daher den Freistaat auf, von diesem Instrument Gebrauch zu machen.“

[download id="1083"] Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird es ein Integrationsgesetz geben. Darauf einigten sich die Koalitionsspitzen in dieser Woche. Ziel ist es, Flüchtlinge gemäß dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ zu integrieren. Dazu zählen Sprachkurse und Hilfsangebote zur Berufsausbildung auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Kürzung von Leistungen wenn Integrationsmaßnahmen verweigert werden. Über welche Themen wir darüber hinaus im Bundestag diskutiert haben, berichte ich Ihnen im Folgenden.