Exzellenzinitiative wird flexibler

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Am Freitag (3. Juni 2016) debattierte der Bundestag über die Weiterführung der Exzellenzinitiative. Bund und Länder hatten sich auf eine modifizierte Fortführung der Exzellenzinitiative geeinigt. Der CDU-Hochschulexperte Tankred Schipanski begrüßt die Neuerungen:

Die Exzellenzinitiative hat eine neue Dynamik in das gesamte deutsche Wissenschaftssystem gebracht. Als Union war es uns immer wichtig, dass diese Bundesförderung für die besten deutschen Hochschulen eine positive Wirkung für das Gesmtsystem hat.

Das Herzstück der neuen Exzellenzstrategie bleiben die Exzellenzcluster. Hierfür werden 385 Millionen im Jahr bereitgestellt. Dabei wird die Förderung allerdings flexibler gestaltet. So können auch kleinere Fächer oder erfolgreiche Hochschulen abseits der großen wissenschaftlichen Ballungsräume wie etwa München oder Berlin profitieren. Damit entfaltet die Förderung die gewünschte Wirkung in Spitze und Breite.

Um sich für den Titel der Exzellenz-Universität bewerben zu können, müssen Universitäten mindestens zwei Exzellenzcluster nachweisen können. Möglich sind nun auch Bewerbungen von Universitätsverbünden. In einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren werden dann acht bis elf Exzellenzuniversitäten ausgewählt. Für diese zweite Linie der Exzellenzstrategie stehen rund 150 Millionen jährlich bereit.

Gerade für kleinere und mittelgroße Universitäten wie die TU Ilmenau bietet die Flexibilisierung bei den Exzellenzclustern große Chancen. So können künftig auch kleinere Forschungsverbünde von der Exzellenz-förderung profitieren. Hier ist die TU Ilmenau mit ihrer exzellenten Vernetzung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen bestens aufgestellt“, erläutert Tankred Schipanski.

Die neue Exzellenzstrategie startet 2019. Die Förderung für Exzellenzuniversitäten wird künftig dauerhaft erfolgen. Dies ist möglich, weil die Große Koalition durch eine Grundgesetzänderung beim Artikel 91b das Kooperationsverbot im Hochschulbereich aufgehoben hat.