Brief aus Berlin 19/2016

mit großen Schritten geht es auf Weihnachten zu. Zuvor stehen aber noch wichtige Themen auf der Tagesordnung des Bundestages, so auch in der der vergangenen Sitzungswoche. Darunter unter anderem der Beschluss des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III.  Im Folgenden möchte ich Sie gern darüber informieren und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende sowie einen besinnlichen zweiten Advent.

 

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken und die Behindertenpolitik in Deutschland weiterentwickeln. Deshalb haben wir in dieser Woche nach intensiven Beratungen das neue Bundesteilhabegesetz beschlossen. Dabei fassen wir die Regelungen zur Eingliederungshilfe komplett neu und werten das Neunte Sozialgesetzbuch zu einem Leistungsgesetz auf. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden damit künftig klar von Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.

Viele Sorgen der Betroffenen konnten im parlamentarischen Verfahren ausgeräumt werden. Wir erhöhen den Vermögensschonbetrag (Ansparmöglichkeit) von 2.600 auf rund 5.000 Euro  und zudem wird das Arbeitsförderungsgeld von bisher 26 Euro auf künftig 52 Euro verdoppelt.

Stärkung der Pflegeberatung in Kommunen

Das Thema Pflege hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zu einem besonderen Schwerpunkt gemacht. Nachdem wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren für den 1. Januar 2017 beschlossen haben, bringen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III in dieser Woche weitere Verbesserungen im immer wichtiger werdenden Bereich der Pflege auf den Weg.

Damit die Hilfe bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien zügig ankommt, stärkt das Gesetz die Pflegeberatung in den Kommunen. Zudem sollen die Kontrollen verschärft werden, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.

Schließlich schaffen wir für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Ziel ist eine wohnortnahe effektive Pflege, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Familien eingeht.

Austausch mit Hochschulrektoren in Berlin

Am Mittwoch traf ich im Bundestag  den Rektor der Technischen Universität Ilmenau, Professor Peter Scharff. Anlass des Besuchs war eine Konferenz des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zu deutschen Wissenschaftskooperationen im Ausland. Unter dem Titel „Transnationale Bildung made in Germany“ bilanzierten die beteiligten Hochschulleiter die bisherigen Projekte und diskutierten künftige Perspektiven. Allein das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Aktivitäten des DAAD mit 147 Millionen Euro jährlich. Eine zentrale Rolle spielte bei der Konferenz die deutsch-russische Partnerschaft der TU Ilmenau mit der Kasaner Staatlichen Technischen Forschungsuniversität, die im russischen Kasan seit 2014 das das „German-Russian Institute of Advanced Technologies“ (GRIAT) betreiben.

Gemeinsame Institute wie das GRIAT in Kasan, an denen Studierende Hochschulabschlüsse beider Partnerländer erlangen können, sind in Zeiten des internationalen Fachkräfte- und Wissensaustauschs von größter Bedeutung. Gerade das GRIAT ist in dieser Hinsicht ein Vorzeigeprojekt. Die TU Ilmenau leistet hier hervorragende Arbeit.

Steuersenkung auf den Weg gebracht

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht:

die Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und den Ausgleich der Kalten Progression.

Der von uns eingeschlagene Konsolidierungskurs zeigt Wirkung. Wir nutzen die hieraus gewonnenen Spielräume konsequent für Entlastungen. Das beschlossene Maßnahmenpaket entlastet Bürgerinnen und Bürger um 2,7 Mrd. Euro ab 2017 und um weitere 3,6 Mrd. Euro ab 2018. Bis zum Jahr 2018 werden Bürgerinnen und Bürger damit insgesamt um fast 25 Mrd. Euro entlastet.

Dieses Steuerentlastungspaket belegt einmal mehr, dass man kluge Finanzpolitik, öffentliche Investitionen, Entlastung der Bürger und Augenmaß bei Ausgaben gut miteinander verbinden kann. Steuerentlastungen und ausgeglichene Haushalte sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand.

Hilfe für finanzschwache Kommunen

Der Bund will finanzschwache Kommunen mit zusätzlichen Mitteln unterstützen. Hierzu hat das Bundeskabinett in dieser Woche einen Nachtrag zum Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Der sogenannte „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ erhält damit eine Zuweisung von 3,5 Milliarden Euro. Wir haben vereinbart, dass Kommunen diese Mittel künftig auch zur Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schulgebäuden nutzen können. Schülerinnen und Schülern sollen nicht länger unter der Finanzknappheit ihrer Gemeinden leiden.

Der Bund und die Länder haben sich am 14. Oktober 2016 im Rahmen der Einigung zur Reform des Finanzausgleichs auf eine zusätzliche Förderung kommunaler Investitionen bis Ende 2020 verständigt, die in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen fließen soll. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird.