14 Dez Urheberrecht fit für die Zukunft machen
Weg frei für die Wissenschaftsschranke
Auf Verlangen des Bundestagsausschusses Digitale Agenda berichtet die Bundesregierung in der Sitzung am heutigen Mittwoch zum Stand der Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Hierzu erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Digitale Agenda, Thomas Jarzombek, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
„Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl urheberrechtlicher Änderungen auf den Weg gebracht. In dieser Woche geht endlich auch das Urhebervertragsrecht durch den Bundestag. Aus Sicht der Digitalpolitiker mit einer sinnvollen Bereichsausnahme für Computerspiele. Diese sind in der Produktion sehr komplex und unterscheiden sich fundamental von der Produktion anderer Kulturgüter. Damit ist der Weg frei für den nächsten Schritt, um das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter zu machen.
Wir brauchen im Bereich der Bildung und Wissenschaft endlich ein transparentes und benutzerfreundliches Urheberrecht, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Die digitalen Möglichkeiten erlauben heute einen viel komfortableren Umgang mit Literatur. Wissenschaftler, Studierende und Lehrer schöpfen diese aber noch nicht aus, da urheberrechtliche Fragestellungen trotz zahlreicher Ausnahmeregelungen für Verunsicherung sorgen.
Deshalb wollen wir die Vielzahl an urheberrechtlichen Regelungen zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zusammenführen. Der Bundesjustizminister ist jetzt aufgefordert, seine Hinhaltetaktik zu beenden, und endlich den Gesetzesentwurf vorzulegen, den er bereits im November 2015 im Deutschen Bundestag angekündigt hat. Damit steht er unserem Ziel, den Zugang zu Wissen zu erleichtern, seit über einem Jahr im Weg.“
Hintergrund:
Um das Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft insgesamt zu reformieren, haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke festgeschrieben. Darin heißt es: „Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.“