Brief aus Berlin 03/2017

Vor Beginn dieser Berliner Sitzungswoche, trat am vergangenen Sonntag die Bundesversammlung zusammen, um einen neuen Bundespräsidenten zu wählen. Es war mir eine Ehre, Teil davon zu sein. Gratulation an Frank-Walter Steinmeier, dem ich alles Gute für die vor ihm liegenden Aufgaben wünsche. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Joachim Gauck, der das Amt in den vergangenen Jahren auf ganz hervorragende Weise ausgefüllt hat. Auch in schwierigen Zeiten hat er immer den richtigen Ton getroffen und sich als wahrer Mutmacher und wichtiger Impulsgeber erwiesen. Eine beeindruckende Rede vor der Bundesversammlung hielt auch unser Bundestagspräsident Norbert Lammert. Darin warnte er vor Abschottung, betonte die Rolle Deutschlands in der Welt und mahnte eine längst überfällige Reform des Wahlrechts an. Wenn wir verhindern wollen, dass sich der nächste Bundestag auf über 700 Abgeordnete aufbläht, dann müssen wir handeln. Leider fehlt bei Opposition und SPD bisher die Bereitschaft dazu.

 

Fachhochschulen stärken

In einem Fachgespräch zur Zukunft der Fachhochschulen haben wir in dieser Woche sieben Sachverständige angehört. Fachhochschulen leisten eine hervorragende anwendungsorientierte Ausbildung, deshalb wollen wir sie weiterhin stärken. Dazu trägt die neue Bundesförderinitiative innovative Hochschulen bei, die insbesondere den Transfer stärkt.

Die Unterscheidbarkeit von forschungsstarken Universitäten und ausbildungsstarken Fachhochschulen mit engem Praxisbezug sollte unserer Ansicht nach erhalten bleiben.

Besserer Schutz für Polizisten und Rettungskräfte

Unsere Polizisten und die Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste verdienen Respekt für ihren persönlichen Einsatz. In Anbetracht zunehmender Gewaltdelikte insbesondere gegenüber Polizisten und anderen Vollstreckungsbeamten haben wir nun einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, um diese Personengruppen bei gewalttätigen Übergriffen besser zu schützen.

Zukünftig droht Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert. Trägt der Angreifer etwa eine Waffe bei sich, so droht auch dann eine besonders hohe Strafe, wenn er diese nicht verwenden wollte.

Diese neuen strafrechtlichen Regelungen stehen in einer Linie mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung unserer Polizei. Neben der bereits beschlossenen Schaffung von 10.000 neuen Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (u.a. bei Bundespolizei und BKA) schaffen wir die Möglichkeit zum Einsatz sogenannter Bodycams, die Angriffe auf Bundespolizisten eindämmen sollen.

Bundeskanzlerin im Untersuchungsausschuss NSA

In dieser Woche hat der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Beweisaufnahme abgeschlossen. In rund 130 Sitzungen haben wir die Überwachungsaktivitäten der amerikanischen NSA sowie des Bundesnachrichtendienstes unter die Lupe genommen. Dabei wurden zahlreiche Sachverständige, BND-Mitarbeiter und Regierungsvertreter vernommen. Als letzte Zeugin sagte nun Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Ausschuss aus.

In den knapp drei Jahren Ermittlungsarbeit haben wir wichtige Erkenntnisse gewonnen: Der Vorwurf des massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger durch die NSA hat sich nicht bewahrheitet. Zugleich haben wir im Ausschuss aber auch Verfehlungen aufgedeckt. Wir mussten organisatorische und technische Defizite im Bundesnachrichtendienst feststellen und haben als Konsequenz die parlamentarische Kontrolle deutlich verbessert, ein unabhängiges Kontrollgremium eingerichtet und weitere Reformen mit dem neuen BND-Gesetz beschlossen.

Die Bundeskanzlerin hat diese Aufklärungsarbeit gewürdigt und nochmals ihre Überzeugung bekräftigt, dass das Ausspähen unter Freunden nicht tragbar ist. Zudem hat Angela Merkel betont, dass von deutscher Seite entschieden an dem von den USA im Sommer 2013 in Aussicht gestellten No-Spy-Abkommen gearbeitet wurde. Die Vorwürfe, die Öffentlichkeit sei in dieser Sache getäuscht worden, haben sich als haltlos erwiesen. In den kommenden Monaten wird nun ein Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses samt Handlungsempfehlungen erstellt.

Einsatz von Düngemitteln neu geregelt

Der Bundestag hat eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit sollen negative Auswirkungen landwirtschaftlicher Düngung auf die Umwelt minimiert und sauberes Grund- und Oberflächenwasser gewährleistet werden. Dabei war der Union wichtig, dass eine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Dünger auch weiterhin möglich bleibt. Zudem ist es gelungen, die besondere Beschaffenheit von Boden und Klima einzelner Regionen in Deutschland zu berücksichtigen, in dem ausreichend Flexibilität für die landwirtschaftliche Praxis vorgesehen ist.

Klar ist aber auch, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit den neuen Regelungen zum Teil vor großen Herausforderungen stehen und negative Auswirkungen auf den anhaltenden Strukturwandel nicht ausgeschlossen sind. Insbesondere die sogenannte Stoffstrombilanz sieht die Union deshalb weiter kritisch. Eine andere Lösung war aber bei den Beteiligten nicht mehrheitsfähig.

Scharf kritisiere ich an dieser Stelle auch die vermeintlich lustigen „neuen Bauernregeln“ der SPD-Bundesumweltministerin, die eine reine Diffamierungskampagne gegen die Landwirte sind. Eine agrarpolitischen Diskussion anstoßen zu wollen indem Landwirte lächerlich gemacht werden, ist geschmacklos.