21 Dez Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen nicht gegeben
Schipanski fordert Bildungsstaatsvertrag für einheitliche Standards
In seiner Urteilsbegründung zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium stellte das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche höchstrichterlich fest, dass eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten nicht in ausreichendem Maße gegeben ist. Der Bundestagsabgeordnete und Bildungsexperte Tankred Schipanski (CDU) sieht darin ein vernichtendes Urteil für die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder und erneuert die Forderung der CDU nach einem Bildungsstaatsvertrag für verbindliche Standards und vergleichbare Schulabschlüsse.
„Schüler und Eltern haben ein Recht auf einheitliche Bildungsstandards in Deutschland, damit weder der Wohnortwechsel, noch die Bewerbung um ein Studium zu Chancenungleichheit führen. Die Kultusministerkonferenz hatte sich daher eine bessere Vergleichbarkeit der Abiturabschlüsse zum Ziel gesetzt, kam aber bisher zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, wie das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt“, stellt Schipanski fest und schlägt eine wirksamere Lösung vor: „Wir brauchen einen Bildungsstaatsvertrag zwischen den Ländern, der einheitliche Standards festschreibt. Dieser hätte gegenüber den KMK-Beschlüssen den entscheidenden Vorteil, dass er bindende Wirkung hätte und die Länder verpflichten würde, wirklich für Vergleichbarkeit zu sorgen“, so der Abgeordnete.