Schipanski: Neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf

Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag beschließt am Donnerstagnachmittag (19.12.2019) eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese enthält wichtige Neuregelungen zum Umgang mit dem Wolf und damit einhergehenden Konflikten. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) erklärt hierzu:

„Die Wolfspopulation in Deutschland wächst stetig. Wie wir in Thüringen grade wieder erleben, häufen sich damit auch Risse von Nutz-und Weidetieren dramatisch. Sie ängstigen die Menschen und bringen die Nutztierhalter in Existenznot. Auf diese Konflikte müssen wir konsequent reagieren. Das tun wir jetzt mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und legen neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf fest. Unser Ziel als Union ist es dabei, Menschen-, Herden- und Artenschutz in Einklang zu bringen.“

Dies sei auch notwendig, um eine Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland zu erhalten.

Mit der Gesetzesnovelle soll ein Fütterungsverbot beschlossen sowie die Entnahme von Wolfshybriden geregelt werden. Zudem erfolgt eine Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen und es können Wölfe künftig entnommen werden, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Daneben sind die Jäger immer vorab über Wolfsentnahmen zu informieren und auch Hobbytierhalter erhalten bei Rissen Entschädigungsmöglichkeiten, sofern sie entsprechende Schutzmaßnahmen vor Wolfsangriffen auf ihre Tiere ergriffen haben.