Schipanski: „Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz stärkt unsere heimische Wirtschaft“

Am Sonntag (1. März 2020) trat das vom Bundestag beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dadurch können Unternehmen ab sofort deutlich einfacher und schneller als bislang Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für eine Tätigkeit in Deutschland gewinnen. „Damit stärken wir weiter unseren heimischen Wirtschaftsstandort Thüringen. Denn auch wenn der Fokus weiterhin vorrangig auf der Ausschöpfung der Potentiale im Inland sowie im EU-Ausland liegen sollte, sind die erweiterten Möglichkeiten zur Fachkräfteeinwanderung notwendig, um Fachkräfteengpässen besser entgegenwirken zu können“, betont der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU).

Mit dem Gesetz fallen unter anderem die Vorrangprüfung und die Begrenzung auf Mangelberufe bei Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung weg. Dadurch können künftig Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in jeder Branche zuwandern. Sonderregelungen gibt es hingegen für dringend gesuchte IT-Kräfte, die mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem bestimmten Mindestmonatsgehalt auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen können. Außerdem werden die Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu vervollständigen, verbessert. Zur Suche eines Arbeitsplatzes können Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für sechs Monate nach Deutschland kommen, sofern sie angemessen Deutsch sprechen. Ihr Lebensunterhalt muss für diesen Zeitraum gesichert sein. Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht nicht. Finden sie innerhalb des halben Jahres keinen Arbeitsplatz, müssen sie das Land wieder verlassen. Um ferner eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme auszuschließen, dürfen Zuwanderer, die 45 Jahre oder älter sind, nur dann nach Deutschland kommen, wenn sie ein Jobangebot mit einem festgesetzten Mindestmonatsgehalt brutto haben oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können. Zur Reduzierung der bürokratischen Hürden wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt. Den Bundesländern wird aufgegeben, zentrale Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten.

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hänge ganz entscheidend davon ab, ob Unternehmen und Betriebe genügend Fachkräfte für sich gewinnen können, ist sich der Bildungspolitiker Schipanski sicher. „Bereits heute hat die Wirtschaft Probleme, für bestimmte Berufe, Branchen und Regionen ihren Bedarf zu decken. Das gilt zum Beispiel für die Gesundheits- und Pflegebranche aber auch für das Handwerk“, so Schipanski weiter. Auch für die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) fehle es an entsprechendem Fachpersonal. Die deutsche Wirtschaft sei jedoch darauf angewiesen, dass ihr Bedarf an Fachkräften noch besser als bisher erfüllt wird. Damit tatsächlich genügend Fachkräfte angeworben werden können, seien eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich, betont Schipanski abschließend. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz selbst soll nach einer bestimmten Zeit überprüft werden, ob es die gewünschte Wirkung entfaltet hat.