Bundesnotbremse

Die Inzidenzwerte sind sowohl im Landkreis Gotha als auch im Ilm-Kreis nach wie vor sehr hoch. Aus diesem Grund greifen viele Maßnahmen des Gesetzes und es wird zu Einschränkungen kommen. Bei meinen intensiven Gesprächen mit Krankenhaus- und Pflegepersonal, der Kassenärztlichen Vereinigung und vielen weiteren Experten und Vertretern verschiedene Verbände halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich, um die dritte Welle zu schwächen und die Folgen, die daraus für das Gesundheitswesen, für Familien aber auch die Wirtschaft resultieren, zu mindern. Sie alle kennen die täglichen Zahlen der Infizierten, der Erkrankten auf den Intensivstationen und der Verstorbenen.

Seit über einem Jahr hält uns die Pandemie auf der einen Seite auf Trapp und lähmt auf der anderen Seite unser gesellschaftliches Leben. Dies erfordert von uns allen große Anstrengungen, Disziplin und Verständnis. Dies ist uns bisher gut gelungen, weswegen Deutschland im internationalen Vergleich gut dasteht. Halten wir weiter durch.

Mit der Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes hat der Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches bundeseinheitliche Regelungen bei der Pandemiebekämpfung umsetzt. Damit tragen wir der gerechtfertigten Kritik Rechnung, wonach ein wirklicher Flickenteppich an Verordnungen und Maßnahmen in Deutschland vorherrschte. Ich bin davon überzeugt, dass es diese einheitlichen Regelungen zur Bewältigung der Pandemie und für die Akzeptanz in der Bevölkerung bedarf.

Bei der Erstellung des Gesetzes waren mir einige Punkte besonders wichtig, für dessen Umsetzung ich mich eingesetzt habe. Auf diese möchte ich kurz eingehen.

Die Notbremsenmaßnahmen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021. Dies bedeutet, dass die Situation stets neu analysiert und bewertet wird. Es bedarf überdies der Zustimmung des Bundestags. Die Öffnung der Schulen halte ich für äußerst wichtig und als oberstes Ziel. Jedoch nicht um jeden Preis, da durch die Mutante vermehrt Ausbrüche und Ansteckungen unter Kindern und Jugendlichen zu beobachten waren. Ich halte es für sinnvoll, Ausbrüche mit gezielten und schnellen Maßnahmen einzudämmen, um sobald als möglich wieder zum Unterricht zurückzukehren. Dennoch gilt ab einer Inzident von 165 ein verpflichtender Distanzunterricht, um Lehrer und Schüler zu schützen. Dennoch hätte ich mir aufgrund der Impfkampagne in der Lehrerschaft und den Tests an Schulen einen anderen Wert gewünscht.

Der Einzelhandel hat besonders schwer unter der Pandemie zu leiden. Aus diesem Grund hat man sich darauf verständigt, die bekannten Konzepte des „Click & Meet“ und „Click & collect“ inzidenzabhängig beizubehalten. Sie sehen daran und an den Ausführungen im Anhang, dass ich im Nachgang unserer gemeinsamen Konferenz Ihre Anmerkungen aufgenommen habe und diese sich in weiten Teilen in die geänderte Gesetzesvorlage eingeflossen sind. Auch wenn nicht alle unsere Anmerkungen und Wünsche Berücksichtigung fanden und die Inzidenzgrenzen sehr niedrig sind, so werde ich dem Gesetz dennoch zustimmen. Der Staat kommt damit seiner Pflicht zum Verantwortungsbewusstsein nach und bleibt handlungsfähig. Dies ist in der aktuellen Krise notwendig. Warum wir die Bundesnotbremse brauchen, finden Sie in dieser Präsentation noch einmal aufbereitet:

Welche Maßnahmen der Deutsche Bundestag beschlossen hat und welche Regeln nun ab welcher Inzidenz gelten, erklärt dieses FAQ:

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für das neue Infektionsschutzgesetz gemacht. Im Deutschen Bundestag haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner noch wesentliche Veränderungen und Verbesserungen beschlossen. Eine Zusammenfassung der Änderungen im parlamentarischen Verfahren finden Sie hier:

Die Gesetzesänderungen im Infektionsschutzgesetz finden Sie hier:

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Fragen beantworten konnte.