Entspannung am Arbeitsmarkt

Newsletter Nr. 27,  Mai 2011.

Unsere Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich an die Mitglieder der Regierungsfraktionen gewandt, um uns über die geplanten Verbesserungen der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zu informieren.

[download id=“222″ display=“name“]

Vorweg betont die Ministerin die derzeit erfreuliche Lage am Arbeitsmarkt. Deutschland hat die Wirtschaftskrise erstaunlich gut gemeistert. 40 Millionen Erwerbstätige und weniger als 3 Millionen Arbeitslose sind das positive Ergebnis der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Selten zuvor war der Arbeitsmarkt so aufnahmefähig. Die Arbeitslosigkeit ist im Sinken, so dass zum ersten Mal in den letzten 25 Jahren auch die verfestigte Sockelarbeitslosigkeit erkennbar und nachhaltig abgebaut werden kann.

Daran will die Bundesregierung nun anknüpfen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu steigern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 25. Mai 2011 beschlossen. Dies ist umso notwendiger, als uns in Deutschland nicht die Arbeit ausgeht, sondern uns der Nachwuchs auszugehen droht. Das ist am sich abzeichnenden Fachkräftemangel deutlich erkennbar.

Die nun angegangenen Verbesserungen sind das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Die Zahl der Instrumente wird um ein Viertel gekürzt und einfacher geregelt. Damit geben wir den Fachkräften in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern die nötige Flexibilität und den angemessenen Entscheidungsspielraum, um Menschen zukünftig rascher in Arbeit bringen zu können. Gute Instrumente ermöglichen aber nicht nur schnelles und kompetentes Handeln, sondern bedeuten auch mehr Effizienz. Somit wird auch zugleich ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet.

Zukünftig werden die arbeitsmarktpolitische Instrumente an den möglichen Unterstützungslagen ausgerichtet werden. Im Einzelnen sind dies:

  • Beratung und Vermittlung
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Berufswahl und Berufsausbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Verbleib in Beschäftigung
  • Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Im Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung wird es zukünftig eine zusätzliche Gutscheinlösung geben, nach der Ausbildungs- und Arbeitssuchende den Anbieter ihrer Maßnahme selbst aussuchen können. Das stärkt einerseits den Wettbewerb, vor allem aber auch die Position des Suchenden als Marktteilnehmer. Des Weiteren werden in der Unterstützungslage Berufswahl und Berufsausbildung die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für junge Menschen neu strukturiert, flexibilisiert und klarer gegliedert.

Bei der beruflichen Weiterbildung wird die bisher auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhende Förderung mit der Qualifizierungsförderung von Arbeitslosen in einem Instrument vereinigt. Ziel ist es insbesondere, angesichts der demografischen Entwicklung das Know-how lebensälterer Beschäftigter zu erhalten und zukunftsfest zu machen. Deshalb wird die Regelung zu Weiterbildungsförderung von älteren Arbeitnehmern in kleineren und mittleren Unternehmen entfristet und die Förderhöhe flexibilisiert.

Auch bei der Unterstützungslage Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden die Eingliederungszuschüsse, die derzeit auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, zusammengeführt. Ebenso wird Gründungszuschuss derart verändert, dass er in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Eine Gründungsförderung muss zukünftig aber früher beantragt werden.

Im Bereich des Zweiten Arbeitsmarktes wird die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für den Bereich des SGB III gestrichen. Diese Instrumente sind zahlenmäßig von untergeordneter Bedeutung und haben sich nicht bewährt. Stattdessen kommt es zu einer Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung im SGB II. Dort erfolgt eine Konzentration auf Personen, die in absehbarer Zeit kaum Chancen auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung haben. Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung  in der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden zu zwei Instrumenten zusammengefasst. Gefördert werden nunmehr Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Maßgeblich für die Förderung sind die mangelnden Chancen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Schließlich werden die Möglichkeiten der freien Förderung im SGB II ausgebaut, um den Jobcentern mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Sie können so eigene Förderinstrumente entwickeln und zielgerecht einsetzen. Das bisher bestehende Aufstockungs- und Umgehungsverbot wird vollständig gestrichen.