Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Schipanski warnt vor Blockade

Zukünftig werden ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland leichter anerkannt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag (29. September 2011) mit dem Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Tankred Schipanski, Bundestagsabgeordneter und schwerpunktmäßig für Bildung und Forschung zuständig, begrüßte die Neuerung als „richtungsweisend“. Die christlich-liberale Koalition erleichtere damit ausländischen Mitbürgern den Zugang zum Arbeitsmarkt massiv.„Arbeit ist der Schlüssel zu einem selbstverantworteten Leben in der Mitte unserer Gesellschaft. Deshalb sorgt das Gesetz auch für eine bessere Integration von Migranten“, erklärte Schipanski. Darüber hinaus werde so auch wirkungsvoll gegen den zunehmenden Fachkräftemangel vorgegangen.

„Zukünftig ist für die Berufsanerkennung nicht mehr wichtig, wo man seinen Beruf erlernt hat. Entscheidend ist nur noch, dass die Qualität der Ausbildung dem deutschen Niveau entspricht,“, hob der Parlamentarier hervor. Jeder Interessierte erhalte mit dem Gesetz den Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Prüfung seines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses. Kleinere Unterschiede zu der jeweiligen deutschen Referenzqualifikation können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, bei größeren Abweichungen müsse man sich weiterbilden. Damit bleibe die hohe Qualität deutscher Berufsabschlüsse in jedem Fall gewahrt, so Schipanski.

Das Gesetz schließt allerdings nur die auf Bundesebene geregelten Berufe, wie Heilberufe, Rechtsanwälte und Handwerksmeister, sowie etwa 350 nicht reglementierten Ausbildungsberufe ein. Deshalb rief Schipanski die Bundesländer auf, für die Berufsgruppen in ihrem Zuständigkeitsbereich schnell eine vergleichbare Lösung zu finden. „Auch für Ingenieure, Erzieher und Lehrer sollten die Anerkennungsmodalitäten schnellstens geändert werden, damit wir in ganz Deutschland einen Schritt weiter in Richtung Willkommenskultur gehen. Hier sind die Länder dringend gefragt, ihre getroffenen Zusagen einzuhalten“, betonte der Abgeordnete. Gleichzeitig warnte er vor einer Blockade des Gesetzes im Bundesrat: „Ich hoffe nicht, dass die Opposition das Gesetz aus parteitaktischem Kalkül im Bundesrat platzen lässt und uns zu einem monatelangen Vermittlungsverfahren zwingt. Das haben die betroffenen Mitbürger einfach nicht verdient!“

Hintergrund: Für die Anerkennung zuständig sind die für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen deutschen Kammern und Behörden, also vornehmlich die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort. Bei den reglementierten Berufen sind zumeist die Länderbehörden zuständig.

Weitere Informationen und Hilfestellungen, die den Erstkontakt erleichtern sollen, gibt es, sobald das Gesetz in Kraft tritt im Internet und mit einer zentralen Telefon-Hotline. Bis dahin helfen die Internetangebote des Netzwerkes durch Integration (www.netzwerk-iq.de) und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.anabin.de) weiter.

[download id=“270″ display=“name“]