18 Jan Am dialogorientierten Serviceverfahren festhalten
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat am 18. Januar 2012 eine öffentliche Anhörung zur Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) durchgeführt. Mithilfe dieses Verfahrens soll die Vergabe von Studienplätzen in Zukunft effizienter erfolgen und an die Bedürfnisse von Bewerbern und Hochschulen gleichermaßen angepasst werden. Die Einführung des DoSV war ursprünglich für das Sommersemester 2011 geplant, hat sich in der Vergangenheit aufgrund technischer Probleme jedoch wiederholt verzögert.
„Diese Rückschläge sind in der Tat sehr ärgerlich, insbesondere für die betroffenen Bewerber und die Hochschulen. Sie ändern jedoch nichts daran, dass die Einführung des Verfahrens weiterhin richtig ist. Die heutige Anhörung hat mich vielmehr in der Auffassung bestätigt, dass die Opposition mit ihrer Forderung nach einem Bundeshochschulzulassungsgesetz auf dem falschen Weg ist,“ so der Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU). Die Vertreter der Kultusministerkonferenz, Staatssekretär Dr. Josef Lange, sowie der Hochschulrektorenkonferenz, Dr. Thomas Kathöfer, hatten den Plänen der Opposition zuvor eine klare Absage erteilt. Ein Gesetz bringe das System schließlich auch nicht zum Laufen. Es bestehe hier kein rechtliches, sondern ein technisches Problem.
Die Gesamtverantwortung für die Einführung des DoSV liegt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Diese hatte zuletzt am 15. Dezember 2011 mitgeteilt, dass sich der Systemstart weiter verzögere. Daraufhin hatte der thüringische Bildungsminister Christoph Matschie (SPD) mit dem Ausstieg Thüringens aus dem Projekt gedroht. „Dieser Vorstoß war nicht hilfreich. Um die technischen Probleme so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, müssen vielmehr alle Projektpartner an einem Strang ziehen. Der Streit darf nicht auf dem Rücken der Studierenden und der Hochschulen ausgetragen werden,“ mahnte Schipanski abschließend.
Hintergrund: In zulassungsbeschränkten Studiengängen bewerben sich Studieninteressierte in der Regel an mehreren Hochschulen, um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Im Falle einer Zusage versäumen es jedoch viele Bewerber, die anderen Hochschulen zu informieren. So bleiben jedes Semester zahlreiche Studienplätze unbesetzt. Dies soll durch das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) in Zukunft vermieden werden. Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dann über eine zentrale Webplattform, an die alle Hochschulen angeschlossen sein werden. Akzeptiert ein Bewerber einen Studienplatz, werden alle anderen Hochschulen automatisch informiert.
Die für die Gesamtkoordination des DoSV zuständige Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist die Nachfolgeorganisation der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Nach der Mitteilung der SfH vom 15. Dezember 2011 über die erneute Verschiebung des Systemstarts, soll nun zum Wintersemester 2012/13 ein Pilotbetrieb mit ca. 40 Hochschulen beginnen. Der flächendeckende Einsatz soll frühestens zum Sommersemester 2013 erfolgen.
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