EFI-Gutachten bestätigt Innovationspolitik des Bundes

Die Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) haben der Bundeskanzlerin gestern ihr Jahresgutachten 2012 überreicht. Sie treffen darin grundlegende Aussagen zu Forschung, Innovation und Leistungsfähigkeit in Deutschland. Demnach gab die Bundesrepublik 2010 insgesamt 2,82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aus. „Damit verfehlen wir zwar knapp das auf europäischer Ebene formulierte Drei-Prozent-Ziel. Die Experten bescheinigen uns dennoch ein gutes Zwischenergebnis,“ so Schipanski. Drei Prozent des BIP entsprechen 4,7 Milliarden Euro.

Die Experten gehen in ihrem Gutachten auch detailliert auf das Thema Forschung an Hochschulen ein. Sie loben die Exzellenzinitiative, die die internationale Sichtbarkeit der geförderten Universitäten erhöht habe. Auch in den Bereichen Hochschulautonomie und Besoldungsrecht wird dem Bund ein gutes Zeugnis ausgestellt. Jedoch werden auch Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation angemahnt.

So fordern die Autoren eine Änderung des Art. 91b Grundgesetz, sodass der Bund Hochschulen künftig wieder als Einrichtung und nicht nur projektgebunden fördern darf. „Dieser Forderung nach einer stärkeren Kooperationskultur im Bereich der Wissenschaft wollen wir baldmöglichst nachkommen. Bundesministerin Annette Schavan hat unlängst angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode die notwendige Grundgesetzänderung herbeizuführen. Das Vorhaben wird auch von der CDU Thüringen nachdrücklich unterstützt,“ erklärte Schipanski abschließend.

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