Neues aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

Sechs Monate sind vergangen seitdem die Hintergründe einer Mordserie bekannt geworden sind, die in ganz Deutschland Entsetzen ausgelöst hat. Mängel in unserem föderal organisierten Sicherheitssystem haben aus meiner Sicht dazu beigetragen, dass die rechtsextremistische Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ihre grausamen Verbrechen in mehreren Bundesländern scheinbar ungestört verüben konnte. Missstände beim Thüringer Verfassungsschutz hat jüngst der Bericht der Schäfer-Kommission aufgedeckt. Hat der Verfassungsschutz seine Daseinsberechtigung verwirkt, sollten wir ihn als Konsequenz sofort auflösen? Nein! Die gerade erst wiederholte Forderung der Thüringer Linke ist vorschnell und hilft uns bei der Bekämpfung des Extremismus kein Stück weiter. Richtig ist, dass es bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Defizite gegeben hat, die aufgeklärt und die beseitigt werden müssen.

Ein erster Schritt ist der Gesetzesentwurf der Thüringer CDU und SPD zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, der unter anderem vorsieht, die parlamentarische Kontrolle auszubauen sowie den Verfassungsschutz zu einer Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu verpflichten.

Auf dem Prüfstand steht nicht eine einzelne Behörde, sondern die Zusammenarbeit aller Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Dazu gehören die Polizei und die Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Nachrichtendienste (Verfassungsschutz des Bundes, Landesämter für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst), der Zoll (einschließlich Zollkriminalamt) und die Ordnungsbehörden. Mit der Optimierung dieser Sicherheitsarchitektur beschäftige ich mich als Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. Auch wenn Zuständigkeiten im föderalen System an Ländergrenzen enden – der Terror macht hier nicht halt.
Erste wichtige Maßnahmen sind bereits ergriffen worden. So hat der Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern geschaffen wird. Ziel ist es, den Informationsaustausch im Bereich der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus zu verbessern und zu fördern. Neben dem bereits eingerichteten „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum Rechts“ ist diese zentrale Datei der zweite wesentliche Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus.