Schipanski begrüßt Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

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Am Freitag einigte sich die Koalition auf gesetzliche Speicherfristen für Verkehrsdaten. Der CDU-Obmann im Ausschuss Digitale Agenda Tankred Schipanski aus Thüringen begrüßt das Gesetz:

„Die Möglichkeit bei der Aufklärung von schweren Straftaten auf gespeicherte Verbindungsdaten der Telekommunikationsanbieter zurückzugreifen ist notwendig und richtig. Die Sicherheit der Bürger wird damit erhöht und die Polizei und Ermittlungsbehörden gestärkt. Dies gilt umso mehr, weil sich die Kommunikation insgesamt immer stärker ins Internet verlagert. Daher ist die kurzzeitige Speicherung von IP-Adressen dringend erforderlich, um schwere Straftaten aufklären zu können. Als Netzpolitiker war mir vor allem wichtig, dass höchste Standards bei Datenschutz- und sicherheit für diese sensiblen Daten gelten. Dies haben wir erreicht. Ich bin der Auffassung, dass wir damit auch die Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für die Datenspeicherung einhalten.“

Das von Union und SPD beschlossene Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Daten nur stark verschlüsselt im Inland gespeichert werden dürfen. Zudem gilt beim Zugriff auf die Daten nicht nur ein Richtervorbehalt, sondern auch ein Vier-Augen-Prinzip. Auf Grundlage des Gesetzes müssen die Telekommunikationsunternehmen nun einige ohnehin anfallende Verkehrsdaten für eine gesetzlich festgelegte Frist speichern. Nach zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden. Standortdaten dürfen sogar nur vier Wochen gespeichert werden. Erhoben werden nach dem Gesetz lediglich bestimmte Verkehrsdaten, nicht jedoch Kommunikationsinhalte. Das Gesetz wird nach einer Anlaufphase von 20 Monaten über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert.