[download id="985"] Schipanski begrüßt Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat am 18.09.2015 die Gebührenforderungen der GEMA gegenüber einer Antennengesellschaft in München zurückgewiesen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die BGH-Entscheidung: „Das Urteil hat große Signalwirkung und ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der Antennengesellschaften auch in unserer Region. Ich freue mich, dass der BGH dem existenzbedrohenden Gebaren der GEMA nun einen Riegel vorgeschoben hat." Der Abgeordnete steht seit vielen Jahren in engem Kontakt mit den Antennengesellschaften im Ilm-Kreis. Er engagiert sich in Berlin für eine Änderung des Paragrafen 20 des Urhebergesetzes, der von der GEMA als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Dieser sieht für die öffentliche Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen per Kabel Gebühren vor.

Nachdem in Bayern die kommunalen Spitzenverbände und der Freistaat kürzlich eine Vereinbarung mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zur Vervielfältigung von Noten in Kindertageseinrichtungen geschlossen haben, empfiehlt der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) für Thüringen eine entsprechende Lösung. „Was im Freistaat Bayern klappt, sollte auch im Freistaat Thüringen möglich sein“, postulierte der Abgeordnete.

Das Kopieren von Noten in Kindergärten war unter anderem Thema bei einem Treffen des CDU-Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski mit Dr. Harald Hecker, Vorstandsvorsitzender der GEMA im Rahmen eines politischen Jour Fixe am 9. Februar 2011.  Schipanski kritisierte im Gespräch mit dem GEMA-Chef das harte Vorgehen der Außendienstmitarbeiter bei Musikaufführungen in Kindergärten und dem dortigen Kopieren von Noten.