[download id="1032"] Der Bundestag die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Die Koalitionsfraktionen wollen damit bessere Arbeitsverhältnisse für den wissenschaftlichen Nachwuchs erreichen. Dazu erklärt der Thüringer Wissenschaftspolitiker Tankred Schipanski (CDU): „Unser Ziel ist so viel Planungssicherheit für Nachwuchswissenschaftler wie möglich, so viel Flexibilität für die Hochschulen wie nötig. Zeitverträge für Wissenschaftler sollen fortan mindestens so lange laufen, wie sie für die Promotion oder ihr Forschungsprojekt brauchen. Bei Stellen, die über Drittmittel finanziert werden, soll die Laufzeit der Dauer der Drittmittelbewilligung entsprechen. Als Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf haben wir durchgesetzt, dass Studierende künftig sechs statt vier Jahre lang studienbegleitend als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten können. Mit dieser Anpassung an die Regelstudienzeit eines Bachelor- und Masterstudiums entsprechen wir einem Wunsch der Studierenden.“

[download id="1005"] Gesetzesnovelle ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beraten. Ziel sind bessere Arbeitsverhältnisse für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Dazu erklärt der Thüringer Wissenschaftspolitiker Tankred Schipanski (CDU): „Unser Ziel ist so viel Planungssicherheit für Nachwuchswissenschaftler wie möglich, so viel Flexibilität für die Hochschulen wie nötig. Zeitverträge für Wissenschaftler sollen fortan mindestens so lange laufen, wie sie für die Promotion oder ihr Forschungsprojekt brauchen. Bei Stellen, die über Drittmittel finanziert werden, soll die Laufzeit der Dauer der Drittmittelbewilligung entsprechen.

[download id="942"] Koalition einigt sich auf Eckpunkte für Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen die Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftler verbessern und haben hierzu eine erste Einigung erzielt. „Zeitverträge für Wissenschaftler sollen fortan mindestens so lange laufen, wie sie für die Promotion oder ihr Forschungsprojekt brauchen. Bei Stellen, die über Drittmittel finanziert werden, soll die Laufzeit der Dauer der Drittmittelbewilligung entsprechen. Unser Ziel ist so viel Planungssicherheit für Nachwuchswissenschaftler wie möglich, so viel Flexibilität für die Hochschulen wie nötig.