Mammutsitzung im Deutschen Bundestag

Die letzte reguläre Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in dieser Wahlperiode liegt nun hinter uns. Dabei standen fast 100 Themen auf unserer Tagesordnung – man kann also wirklich von einer Mammutsitzung sprechen. Diese Vielzahl an Tagesordnungspunkten war auch notwendig, weil die Arbeit des Deutschen Bundestages dem so genannten Grundsatz der Diskontunität unterliegt. Das bedeutet, dass alle Vorhaben, die nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden „verfallen“.

Entscheidende Gesetze haben wir beispielsweise mit Blick auf den Verbraucherschutz, das Urheberrecht oder die Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Besonders hervorzuheben ist die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsgesetzes und die Errichtung eines „Aufbauhilfefonds“ zur Bereitstellung von 8 Milliarden Euro Soforthilfe für die Opfer der Flutkatastrophe innerhalb von nur einer Woche. Das schnelle Vorgehen beweist die Handlungsfähigkeit unseres Parlaments.

In unserem föderalen Bundesstaat spielt im Gesetzgebungsverfahren neben dem Bundestag auch der Bundesrat – die Länderkammer – eine wichtige Rolle. Dort hat die christlich-liberale Koalition derzeit keine Mehrheit, was die Verabschiedung von vielen Gesetzen erschwert und verzögert. So werden bewusst wichtige Gesetzesvorhaben von Rot-Grün blockiert. Daran merkt man, dass der Wahlkampf näher rückt. Beispielsweise blockiert der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit seit geraumer Zeit eine Verfassungsänderung, durch die sich der Bund dauerhaft an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen könnte. Zudem blockiert er eine dringend benötigte Strompreisbremse. Somit steigen die Preise wegen der Umlage für erneuerbare Energien weiter an. Der Bundesrat blockiert auch ein Steuerabkommen mit der Schweiz, was zur Folge hat, dass viele Steuerstraftaten verjähren und dem deutschen Fiskus Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen.

Eigentlich ist es Aufgabe der Länderkammer, gesamtstaatliche Verantwortung zu übernehmen. Unser Grundgesetz kennt zwar den Vermittlungsausschuss als Instrument, um einen Ausgleich zwischen den Auffassungen von Bundestag und Bundesrat zu finden, doch werden in diesem Ausschuss leider nur selten sachlich begründete Kompromisse gefunden. Diese Erfahrungen mussten wir im Laufe der letzten vier Jahre beispielsweise bei der Reform der Kommunalfinanzen und beim Bildungspaket für bedürftige Kinder machen. Es wäre wünschenswert, dass diese Blockadehaltung nach der Bundestagswahl endlich aufgegeben wird.

Übrigens: Der Bundestag tagt nochmals in einer Sondersitzung am 2. und 3. September, wenige Wochen vor der Wahl am 22. September. Dabei werden wir den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses vorstellen und debattieren. Zudem werden wir uns mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2014 beschäftigen.
Mit Blick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen möchte ich Sie ermutigen, sich mit den inhaltlichen Positionen der einzelnen Parteien auseinanderzusetzen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben mittlerweile Wahlprogramme verabschiedet. Darin wird deutlich, dass die Wählerinnen und Wähler klare Alternativen haben. Dies gilt nicht nur für mein Schwerpunktthema, die Bildungs- und Forschungspolitik, sondern gerade auch für die Finanz- und Wirtschaftspolitik.