Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski kritisiert, dass die Bundesländer für den DigitalPakt und für die damit verbundene Grundgesetzänderung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen wollen: „Ich bedauere sehr die aktuelle Blockadehaltung der Bundesländer hinsichtlich der Verabschiedung des DigitalPaktes und der damit verbundenen Grundgesetzänderung. Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass die Änderung von Art. 104b und c GG eine behutsame Art und Weise darstellt, den Bildungsföderalismus zukunftsfähig auszugestalten. Die Kultushoheit ist und bleibt damit Ländersache. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ (Art. 104b Absatz 2 Satz 5) trägt den verfassungsmäßigen Pflichten und Kompetenzen der Bundesländer in diesem Zusammenhang Rechnung. Investitionen des Bundes sollen nicht die Eigenanstrengungen der Bundesländer ersetzen. Es ist unschön, dass durch den Verweis in den Vermittlungsausschuss der Zeitplan ab dem 01.01.2019 für die Auskehrung der Mittel für den DigitalPakt nicht mehr eingehalten werden kann.“

Bundestag will Grundgesetzänderung für Digitalpakt beschließen Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag (29.11.2018) die Grundgesetzänderung beschließen, die Grundlage für die Umsetzung des DigitalPakts Schule ist. Die Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP und Grünen hatten sich zuvor auf einen Entwurf für die Gesetzesänderung geeinigt. Die beiden Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, erklären dazu:

Schipanski fordert Thüringen zur Zustimmung im Bundesrat auf Am Freitag (10. März 2017) befasst sich der Bundesrat auf Antrag Bayerns mit der Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) fordert die Thüringer Landesregierung auf, dem vom Bundestag bereits im Mai 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zuzustimmen. Seit Monaten blockieren Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken das Gesetz im Bundesrat. „Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den Maghreb-Staaten geht gegen Null. Mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten können wir die Verfahren beschleunigen, die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland senken und das klare Signal senden, dass es keinen Sinn hat, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Am Freitag muss die Thüringer Landesregierung Farbe bekennen, ob sie das ablehnt oder Verantwortung übernimmt.“

Die letzte reguläre Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in dieser Wahlperiode liegt nun hinter uns. Dabei standen fast 100 Themen auf unserer Tagesordnung – man kann also wirklich von einer Mammutsitzung sprechen. Diese Vielzahl an Tagesordnungspunkten war auch notwendig, weil die Arbeit des Deutschen Bundestages dem so genannten Grundsatz der Diskontunität unterliegt. Das bedeutet, dass alle Vorhaben, die nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden „verfallen“. Entscheidende Gesetze haben wir beispielsweise mit Blick auf den Verbraucherschutz, das Urheberrecht oder die Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Besonders hervorzuheben ist die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsgesetzes und die Errichtung eines „Aufbauhilfefonds“ zur Bereitstellung von 8 Milliarden Euro Soforthilfe für die Opfer der Flutkatastrophe innerhalb von nur einer Woche. Das schnelle Vorgehen beweist die Handlungsfähigkeit unseres Parlaments.