Schipanski: „Bundesländer bringen Zeitplan beim DigitalPakt zu Fall“

Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski kritisiert, dass die Bundesländer für den DigitalPakt und für die damit verbundene Grundgesetzänderung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen wollen: „Ich bedauere sehr die aktuelle Blockadehaltung der Bundesländer hinsichtlich der Verabschiedung des DigitalPaktes und der damit verbundenen Grundgesetzänderung. Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass die Änderung von Art. 104b und c GG eine behutsame Art und Weise darstellt, den Bildungsföderalismus zukunftsfähig auszugestalten. Die Kultushoheit ist und bleibt damit Ländersache. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ (Art. 104b Absatz 2 Satz 5) trägt den verfassungsmäßigen Pflichten und Kompetenzen der Bundesländer in diesem Zusammenhang Rechnung. Investitionen des Bundes sollen nicht die Eigenanstrengungen der Bundesländer ersetzen. Es ist unschön, dass durch den Verweis in den Vermittlungsausschuss der Zeitplan ab dem 01.01.2019 für die Auskehrung der Mittel für den DigitalPakt nicht mehr eingehalten werden kann.“

Mit Blick auf die populistische Äußerung des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) stellt Schipanski fest: „Bezahlen und dann die Klappe halten – so hätte es der Thüringer Ministerpräsident der Linken gerne, wenn der Bund den Freistaat bei seinen Aufgaben unterstützt. Das ist doch die eigentliche Provokation. Denn damit haben wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass das Bundesgeld für den DigitalPakt auch bei den Schulen ankommt und dass die Länder in ihrer Eigenverantwortung für eine bessere digitale Bildung nicht nachlassen. Im Übrigen hat selbst Die Linke im Bundestag dem DigitalPakt und der damit verbundenen Grundgesetzänderung zugestimmt.“