Weg frei für mehr digitale Bildung in Schulen

Bundestag will Grundgesetzänderung für Digitalpakt beschließen
Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag (29.11.2018) die Grundgesetzänderung beschließen, die Grundlage für die Umsetzung des DigitalPakts Schule ist. Die Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP und Grünen hatten sich zuvor auf einen Entwurf für die Gesetzesänderung geeinigt. Die beiden Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, erklären dazu:

Antje Tillmann: „Durch den DigitalPakt Schule werden wir in dieser Legislaturperiode 3,5 Mrd. € für digitale Bildungsinfrastrukturen an den Schulen bereitstellen. Insgesamt werden über einen Zeitraum von fünf Jahren 5 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 sollen die Schulträger die ersten Förderanträge bei den Ländern einreichen können.“

Tankred Schipanski: „Wir werden von Bundesseite den Weg frei machen für mehr digitale Bildung. Jetzt sind der Freistaat Thüringen und die anderen Länder aufgefordert, der Grundgesetzänderung im Bundesrat zuzustimmen. Sie müssen außerdem ihren Teil des DigitalPakts einlösen, soll heißen: pädagogische Konzepte für eine gute digitale Bildung entwickeln und die Lehreraus- und -fortbildung anpassen.“