20 Feb. Konsequenzen aus Versagen der Sicherheitsbehörden
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Bundestag bekräftigt Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
Am Donnerstag (20. Februar 2014) bekräftigte der Bundestag auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Wahlperiode. Die insgesamt 50 Handlungsempfehlungen betreffen die Bereiche Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden, V-Leute der Sicherheitsbehörden und Unterstützung für die Demokratieförderung.
„Es ist wichtig, dass sich die Arbeitskultur der Sicherheitsbehörden ändert. Sie müssen sensibler für Verbrechen mit extremistischem Hintergrund sein und Informationen untereinander besser austauschen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), der als Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss gearbeitet hat. Bund und Länder seien gemeinsam in der Verantwortung, Wege für die Umsetzung der Empfehlungen zu erarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte an, dem Bundeskabinett in der nächsten Woche einen Bericht zum Stand der Umsetzung vorzulegen. Zudem sei eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes auf Bundesebene geplant.
Im Rahmen der Bundestagsdebatte wurde auch die Demokratieerklärung (teilweise „Extremismusklausel“ genannt) diskutiert, die Bezieher von Fördermitteln aus Bundesprogrammen gegen Extremismus seit 2011 abgeben müssen. Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium haben sich hier auf eine neue Handhabung geeinigt. „Ich begrüße, dass zukünftig im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger sichergestellt wird, dass weiterhin keine Steuergelder an Organisationen gegeben werden, die sich nicht klar zum Grundgesetz und zur Demokratie bekennen“, stellte Schipanski klar.
Anfang März will sich Schipanski gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Jörg Kellner, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages, von der Funktionsweise der Verbunddatei Rechtsextremismus im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz überzeugen. Diese wurde 2012 eingeführt, um den Informationsaustausch zwischen den Behörden zu verbessern.