Mindestspeicherfristen notwendig

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Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil grundsätzlich zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag (8. April 2014) sein Urteil über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. „Mit dem Urteil haben wir Klarheit: Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung als Instrument zur Verbrechensbekämpfung grundsätzlich zulässig ist, auch wenn die Richtlinie selbst aufgehoben wurde. Wir brauchen dringend Mindestspeicherfristen, um schwere Straftaten aufzuklären und auch mehr Sicherheit im Internet zu erreichen“, sagte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Obmann im Ausschuss Digitale Agenda.

Schipanski betonte, dass nun rasch eine gesetzliche Neuregelung auf den Weg gebracht werden müsse, die die Maßgaben des EuGH sowie des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2010 umfassend berücksichtigt. Auch die Innenministerkonferenz sowie der Deutsche Richterbund hatten sich in der Vergangenheit klar für das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.