Brief aus Berlin – 13/2014

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In der letzten Berliner Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause standen noch einmal wichtige Themen auf der Tagesordnung. Über unsere Beratungen und Beschlüsse möchte ich Sie im Folgenden informieren. Die kommenden sitzungsfreien Wochen werde ich nutzen, um viel in Thüringen unterwegs zu sein. Vielleicht treffen wir uns ja bei meiner Sommertour durch den Landkreis Gotha und den Ilm-Kreis, die vom 12. bis zum 18. Juli stattfinden wird. Ich würde mich freuen! Zunächst aber wünsche ich Ihnen ein schönes und sommerliches Wochenende.

Mindestlohn beschlossen

Der Bundestag hat in dieser Woche beschlossen, ab Januar 2015 einmalig einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro festzulegen. Leistung muss angemessen bezahlt werden. Es ist dabei aber wichtig, dass der Mindestlohn keine Fehlanreize setzt oder Arbeitsplätze gefährdet. Deshalb haben wir uns in den Gesetzesverhandlungen erfolgreich für wichtige Anpassungen eingesetzt.

Bestimmte Gruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, um ihre beruflichen Chancen nicht zu beeinträchtigen. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten (bei Pflichtpraktika und Praktika bis zu drei Monaten) und Langzeitarbeitslose (im ersten Halbjahr nach Wiedereinstieg in den Beruf). Wir wollen, dass Jugendliche eine gute Ausbildung machen und nicht den anfänglich besser bezahlten Anlern-Job vorziehen. Deshalb ist die Altersgrenze von 18 Jahren wichtig. Mit der Regelung zu Praktikanten soll verhindert werden, dass das Angebot an Praktika sinkt und Studierenden die Möglichkeit genommen wird, sich hierdurch beruflich zu orientieren. Um möglichen Fehlentwicklungen entgegen zu steuern, wird das neue Gesetz alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern evaluiert. Sie wird künftig auch eigenverantwortlich den Mindestlohn festlegen.

Breitbandversorgung vorantreiben

Das Internet eröffnet eine Vielzahl von Chancen für Gesellschaft und Wirtschaft. Der schnelle Zugang zum Internet ist deshalb eine elementare Voraussetzung für die umfassende Teilhabe an den Chancen der digitalen Gesellschaft und der digitalen Wirtschaft.
Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag zum Breitbandausbau in den Bundestag eingebracht.

Bis 2018 wollen wir erreichen, dass Internetanschlüsse mit 50 Mbit/s in der Fläche zu Verfügung stehen. Der Antrag benennt die hierfür notwendigen Faktoren und Rahmenbedingungen, von der Bedeutung des Wettbewerbs als Treiber des Ausbaus bis hin zur Nutzung von Synergieeffekten zur Kosten¬senkung beim Ausbau. Ebenfalls gilt es, eine konsequente und zeitnahe Nutzung der Potenziale von Frequenzen für den Ausbau zu nutzen. Darüber hinaus sehen wir eine Förderung und eine enge Abstimmung von Bund, Län¬dern und Kommunen als notwendig an.

Weiterfinanzierung von Mehrgenerationenhäusern

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 verabschiedet. Mit der Veranschlagung von 16 Millionen Euro wird die Weiterförderung aller Mehrgenerationenhäuser im gleichnamigen Aktionsprogramm des Bundes für 2015 gesichert. Jetzt gilt es, eine gemeinsame Lösung mit Ländern und Kommunen für eine dauerhafte Finanzierung und eine nachhaltige Etablierung der Mehrgenerationenhäuser zu finden.

Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft und helfen, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Davon konnte ich mich in den Häusern im Ilm-Kreis und im Landkreis Gotha schon mehrmals überzeugen.

Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser nehmen seit 01.01.2012 am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes teil. Jedes Haus erhält einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon tragen der Bund 30.000€ und Länder bzw. Kommunen 10.000 €.

Kommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagen

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) hat entscheidend zur persönlichen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur beigetragen. Eine Expertenkommission soll jetzt ihre Zukunft klären. Das fordert die Unionsfraktion in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen der SPD und der Grünen.

Die Kommission soll aus 14 Sachverständigen bestehen, die bis 2016 Handlungsempfehlungen vorlegen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode eine Entscheidung über die zukünftige Fortführung der Aufgaben des BSTU getroffen werden kann.

Grundsätzlich sollen der Aktenbestand sowie der Zugang dazu erhalten bleiben. Außerdem muss die historische und politische Forschung und Bildung auf hohem Niveau gewährleistet werden.

Erste Zeugen im NSA-Ausschuss

Bis tief in die Nacht dauerte am Donnerstag die erste Zeugenbefragung des Untersuchungsausschusses NSA. Zwei ehemalige Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes NSA wurden befragt. Beide kritisierten die Ausspähaktivitäten des amerikanischen Nachrichtendienstes scharf. Konkrete Belege für Vorwürfe bezüglich der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Geheimdienst konnten sie aber nicht vorlegen, weshalb die Aussagen hierzu für den Untersuchungsausschuss nicht sehr ergiebig waren.

Eine brisante Information erreichte uns noch am Abend. Demnach steht ein BND-Mitarbeiter im Verdacht, unter anderem den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages im Auftrag des US-Geheimdienstes ausspioniert zu haben. Das ist ein sehr ernster Vorfall, der einen neuen Grad der Spionage bedeuten würde.