Brief aus Berlin – 19/2014

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Nach einer abwechslungsreichen Sitzungswoche möchte ich Sie in meinem neuen Brief wieder mit aktuellen Informationen aus dem politischen Berlin versorgen.

Anhörung zu E-Health

In einer Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda haben wir in dieser Woche Experten zum Thema E-Health befragt. E-Health meint den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologie im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die medizinischen Daten zugänglich zu machen, wo und wann man sie braucht – und das sicher und zuverlässig. Dadurch kann die medizinische Versorgung erheblich verbessert werden. Ein Beispiel für E-Health sind Projekte für herzschwache Patienten, die regelmäßig ihre Daten (Blutdruck, EKG usw.) an eine Klinik senden. Durch dieses Telemonitoring wird ein rechtzeitiges Eingreifen möglich und Klinikaufenthalte können vermindert werden.

Für die Akzeptanz von E-Health sind Datenschutz und Datensicherheit zentrale Voraussetzungen, darin waren sich die geladenen Experten einig. Betont wurde, dass die Patientendaten dabei nicht an einem zentralen Ort oder auf einer Karte gespeichert werden, sondern dort bleiben wo sie sind. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein E-Health Gesetz vorzulegen.

Forschung für Rekonstruktion von Stasi-Akten geht weiter

Die DDR-Staatssicherheit hat rund 16.000 Säcke zerrissener Akten hinterlassen, die mithilfe einer speziellen Software des Fraunhofer Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) aufwändig rekonstruiert werden. Am Donnerstag hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung für das Jahr 2015 zwei Millionen Euro für die Weiterführung der Forschung zur Rekonstruktion dieser Akten beschlossen. Diese Mittel sollen in den nächsten Jahren verstetigt werden.

Die zerrissenen Akten enthalten mit großer Wahrscheinlichkeit Informationen über sehr brisante Vorgänge der DDR-Staatssicherheit. Deshalb hatte ich mich für die Weiterführung des Projekts eingesetzt und ich begrüße es, dass die systematische Aufarbeitung weiter geht. Mit den Bundesmitteln wird die Weiterentwicklung einer hochautomatisierten innovativen Scannerstraße durch das Fraunhofer Institut gefördert, mit der die Rekonstruktion der Akten deutlich beschleunigt werden kann. Ich bin überzeugt davon, dass sich das Projekt anschließend wirtschaftlich selbst trägt, da es an Nachfrage aus aller Welt nicht mangelt. Dies beweisen diverse Anfragen aus dem In- und Ausland. Die Technologie kann neben der Zusammensetzung der Stasi-Akten auch zur Rekonstruktion zerstörter Kulturgüter oder zur Strafverfolgung eingesetzt werden.

Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe

Die Diskussion über Sterbehilfe bewegt zurzeit viele Menschen. Es geht dabei um ein sehr schwieriges Thema und die Frage, wie unsere Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod umgeht. Eine politische Entscheidung ist gefordert, da sogenannte Sterbehilfevereine derzeit eine rechtliche Lücke nutzen. Mediziner, Kirchenvertreter und Juristen haben uns in einer fraktionsoffenen Sitzung Ende September ihre Erfahrungen und Überlegungen zu Suizidbeihilfe sowie zur Palliativ- und Hospizversorgung vorgestellt. Einigkeit besteht darin, dass den Menschen am Ende des Lebens bessere medizinische und psychologische Begleitung zur Seite gestellt werden muss. Wir wollen daher die Palliativmedizin und das Hospizwesen flächendeckend ausbauen. Es gibt unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob ein ärztlich assistierter Suizid im Ausnahmefall zugelassen werden sollte.

In einer vierstündigen Orientierungsdebatte hatten in dieser Woche Abgeordnete aller Fraktionen die Möglichkeit, ihre Einstellung zum Thema Suizidbeihilfe darzulegen. Für das Frühjahr ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige Verabschiedung streben wir nicht vor Sommer 2015 an, damit ausreichend Zeit bleibt, einen intensiven Austausch mit besonderer Sensibilität zu ermöglichen.

Mehr Planungssicherheit für Hochschulen

Wir haben lange darum gerungen, jetzt konnten wir es Wirklichkeit werden lassen: In dieser Woche haben wir das Grundgesetz geändert und das verfassungsrechtliche Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich aufgehoben. Damit ergeben sich für den Bund neue Möglichkeiten, um die Hochschulen als Herzstück unseres Wissenschaftssystems dauerhaft zu unterstützen. Er kann nun etwa die großen Erfolge der Exzellenzinitiative langfristiger absichern. Klar ist aber auch, dass Kooperation nicht bedeuten darf, dass die Länder aus der Verantwortung genommen werden. Der Bund wird sich auch weiterhin nur dort beteiligen, wo es darum geht, herausragende wissenschaftliche Strukturen weiter zu verbessern, um so das Wissenschaftssystem insgesamt zu stärken. Hochschulen erhalten mehr Planungssicherheit.

Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses

Am Freitag haben wir einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages beraten. Darin geht es unter anderem um die Möglichkeiten des Generalbundesanwaltes, der Ermittlungen in Zukunft einfacher an sich ziehen können soll. In meiner Rede im Plenum habe ich betont, dass wir als Parlament weiterhin Druck machen und darauf achten werden, dass unsere Handlungsempfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in die Tat umgesetzt werden. Diese umfassen auch Maßnahmen im Bereich des Verfassungsschutzes und der Polizei. Ziel ist es dabei, dass wir unseren Staat weiterhin aktiv vor Extremismus und Terrorismus schützen.

Auch im Hinblick auf das Thema Opferschutz müssen wir aufmerksam bleiben und noch sensibler werden. Noch heute erleben wir in der Praxis Defizite beim Umgang mit Opfer von extremistischer Gewalt. Die Opferberatungsstelle ezra der evangelischen Kirche Mitteldeutschland in Neudietendorf hat in diesem Jahr einen Bericht vorgelegt, der aufzeigt, wo noch Handlungsbedarf besteht.