Anerkennungsgesetz ist ein Erfolg

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (10. Juni 2015) den Bericht zum 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz beschlossen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) weist auf die große Bedeutung des Gesetzes hin:

„Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften ist für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung. Damit wir diesen Zuwanderern eine angemessene berufliche Perspektive bieten können ist es wichtig, dass wir deren Abschlüsse prüfen und soweit dies sachgerecht ist anerkennen.“

In den ersten beiden Jahren des Gesetzes wurden 26.466 Anträge gestellt. Davon konnten fast 96 Prozent als voll oder teilweise gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung anerkannt werden. „Diese Fachkräfte schaffen in Deutschland Wohlstand und sichern Arbeitsplätze. Wir wissen schon heute, dass spätestens ab 2020 die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland trotz Zuwanderung sinken wird. Insofern ist der Erfolg des Anerkennungsgesetzes außerordentlich erfreulich“, erläutert der Bildungsexperte Tankred Schipanski.

Für die Anerkennung von landesrechtlich geregelten Berufen, wie etwa Lehrer oder Pflegehelfer, sind die Bundesländer zuständig. Das Thüringer Anerkennungsgesetz ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Eine Evaluation des Gesetzes ist erst für 2018 vorgesehen.