Brief aus Berlin 15/2015

[download id =“984″]
Auch in dieser Woche stand die aktuelle Flüchtlingssituation im Mittelpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung.

In einer Regierungserklärung vor dem Bundestag berichtete Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Beschlüsse des EU-Gipfels zur Bewältigung dieser Krise, darunter finanzielle Hilfen für das Welternährungsprogramm und Sofortmaßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen. Mit Blick auf die Situation in Deutschland befürwortete sie eine Beschleunigung der Asylverfahren für diejenigen Flüchtlinge, die Aussicht auf ein Bleiberecht haben, und eine zügige Rückführung derjenigen, die nicht bleiben können. Von denjenigen, die dauerhaft bleiben, verlangte sie Bereitschaft zur Integration. Für uns ist klar, die Grenze unserer Toleranz ist das Grundgesetz.

Die Union nimmt die Sorgen und Ängste der Menschen mit Blick auf den unkontrollierten Flüchtlingsstrom ernst. Das wurde in den Debatten im Bundestag deutlich. Zudem wurde auf dem Asyl- und Flüchtlingsgipfel am Donnerstag das beschlossen, was die CDU schon lange fordert: Wir begrenzen den Zustrom der Menschen ohne Aussicht auf Asyl durch Verschärfungen im Asylrecht. Asylverfahren beschleunigen wir. Und wer nicht hier bleiben darf, wird rasch wieder gehen müssen. Ferner unterstützen wir die Kommunen mit finanziellen Mitteln.

An die Flüchtlinge, die bei uns bleiben, hat die CDU eine klare Erwartungshaltung: Wir wollen, dass sie die Werte und Regeln unseres Zusammenlebens akzeptieren und zu ihren eigenen machen, wenn sie hier leben wollen.

Über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels möchte ich Sie gerne im Folgenden informieren:

Der Bund unterstützt die Länder mit zusätzlichen Milliardenhilfen. Die Union hätte die Mittel gerne direkt an die Kommunen ausgezahlt, doch das war leider nicht durchsetzbar. Der Bund hat sich zur Zahlung einer Pauschale pro Flüchtling und Monat in Höhe von 670 Euro ab dem Jahr 2016 bereit erklärt. Damit werden die Länder 2016 voraussichtlich über 4 Mrd. €  vom Bund erhalten. Zusätzlich wird die Unterstützung in diesem Jahr um 1 Mrd. € auf nunmehr  2 Mrd. €  verdoppelt.

Zudem haben wir ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg gebracht, dass die Änderung des Asyl­verfahrensgesetzes, des Asyl­bewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze vorsieht. Dazu gehören folgende Änderungen:

  • Der Bund organisiert in Zukunft die Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder und richtet dazu eigene «Wartezentren» ein.
  • Beschleunigung der Asyl­verfahren u.a. durch eine Ein­stufung der Länder Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten.
  • Um die Asylverfahren zügig bearbeiten zu können, sollen Flüchtlinge künftig sechs statt drei Monate in Erst­aufnahme­einrichtungen unter­gebracht werden können.
  • Flüchtlinge aus sicheren Her­kunftsstaaten verbleiben bis zum Abschluss des Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen.
  • Bund und Länder verpflichten sich zur konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten.
  • Es werden befristete Erleichte­rungen beim Bau­planungsrecht zur schnelleren Schaffung von Erstaufnahme­einrichtungen und Flüchtlingsunter­künften ermöglicht.
  • Mögliche Fehlanreize für unberechtigte Asylanträge werden beseitigt: Geldleistungen werden künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt und in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleis­tungen ersetzt.
  • Die Integrations­kurse werden geöffnet für Asyl­bewerber sowie Geduldete mit guter Bleibe­perspektive, damit Menschen, die eine dauer­hafte Bleibe­perspektive haben schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden.
  • Das Leiharbeitsverbot für Asyl­bewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer quali­fizierte Kräfte wird der Zugang zur Leih­arbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.
  • Der Bund hat zugesagt, Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen zu unterstützen. Mit den zusätzlichen Mitteln stellt er von 2016 bis 2019 über vier Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Davon werden die Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen besonders profitieren. Ich begrüße ausdrücklich, dass damit die Wohnungsbauproblematik generell angegangen wird und nicht nur ein Sonderprogramm zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wird.

Das Gesetzespaket soll bereits am kommenden Dienstag im Kabinett verabschiedet werden, damit der Bundestag es im sogenannten verkürzten Verfahren am 15. Oktober in zweiter und dritter Lesung beschließen kann. Der Bundesrat will am 16. Oktober abschließend befinden. Die neuen Regelungen sollen dann am 1. November in Kraft treten.

Die Ankündigung des Thüringer Ministerpräsidenten, den Verschärfungen des Asylrechts im Bundesrat nicht zuzustimmen, halte ich für verantwortungslos und realitätsfern. Ramelow scheint den Ernst der Lage nicht zu erkennen und stellt seine Ideologie über die Entscheidung zu drängenden Sachfragen.

Aus Berlin grüßt Sie herzlich

Ihr Tankred Schipanski