Gespräch über die Zeitarbeit

Über die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sprach ich am Dienstag (31. Januar 2017) mit der Landesbeauftragten des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) Ulrike Kücker in Arnstadt.
Das reformierte Gesetz sieht vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern eine Höchstdauer von 18 Monaten und die ungleiche Bezahlung im Vergleich zu Stammarbeitern von 9 Monaten nicht überschreiten darf.
Fälle von missbräuchlicher Gestaltung von Werkverträgen sollen mit der gesetzlichen Neuregelung eingedämmt werden. Diese tritt ab dem 1. April 2017 in Kraft.