21 Feb Schipanski begrüßt Einigung zur Grundgesetzänderung
Thüringer Kultusminister ist jetzt ist am Zug
Am Abend des 20. Februars 2019 haben Vertreter des Bundestages und Vertreter des Bundesrats im Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) erzielt. Der Bundestag wird heute mit 2/3 Mehrheit dem erzielten Kompromissvorschlag zustimmen. Die Verfassungsänderung ist Voraussetzung für den sog. „Digitalpakt Schule“. Dies ist eine Bund-Länder-Vereinbarung, in der sich der Bund verpflichtet insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen (in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro). Der Thüringer Bildungs- und Haushaltspolitiker Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die Einigung:
„Ich freue mich, dass der DigitalPakt Schule nun endlich umgesetzt werden kann. Der DigitalPakt ist mir eine Herzensgelegenheit, um die wir seit 2016 mit den Bundesländern ringen. Der Bund hat sich im Vermittlungsverfahren durchgesetzt. Die Finanzhilfen des Bundes bedürfen einer Co-Finanzierung der Länder. Zudem darf der Bund die Mittelverwendung kontrollieren. Der Einsatz der Finanzmittel ist zweckgebunden für den Ausbau der technischen Infrastruktur für die digitale Bildung. Die Länder verpflichten sich im Gegenzug zu umfangreichen Maßnahmen zur Förderung der digitalen Bildung in den Bundesländern. Ihre Kultushoheit bleibt gewahrt. Ich erwarte, dass der Thüringer Kultusminister nun endlich aktiv wird und ein klares Antragsverfahren für die Schulen auflegt. In seiner Zeit als Vorsitzender der Kultusministerkonferenz hat Helmut Holter (Linke) eine Einigung zwischen Bund und Ländern ausgebremst. Dies war nicht zielführend. Die Länder müssen jetzt endlich auch bei Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse liefern. Einheitliche, verbindliche Bildungsstandards für ganz Deutschland sind überfällig. Ich hoffe, dass die Länder nach dem zähen Ringen um einen Kompromiss nun endlich mit dem Bund an einem Strang ziehen.
Konkret erlaubt der neue Verfassungstext in Art. 104c GG, die bundesseitige Finanzierung von WLAN-Anschlüssen, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder sog. Digitaler Tafeln in Schulen. Im beschränkten Maße wären auch die Impulsfinanzierungen von Systemadministratoren oder Lehrerqualifizierungen möglich. Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Bundesländer erfolgt über den sog. „Königsteiner Schlüssel“.“