Schipanski: „Bund und Länder stellen wichtige Weichen für die deutsche Hochschullandschaft“

Bund und Länder geben in der heutigen Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Nachfolgvereinbarungen zu Wissenschaftspakten bekannt
Die Vertreter von Bund und Länder haben sich in der heutigen 37. Sitzung der GWK auf die Nachfolgevereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 (Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken), zum Qualitätspakt Lehre (Innovation in der Lehre) sowie zum Pakt für Forschung und Innovation (vierte Fortschreibung) geeinigt. Alle drei Pakte laufen 2020 aus. CDU, CSU und im SPD haben sich im Koalitionsvertrag für eine Verstetigung des Hochschulpaktes, des Qualitätspakts Lehre und für eine Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation ausgesprochen. Mit den nun abgeschlossenen Vereinbarungen unterstützt der Bund im Sinne des kooperativen Föderalismus abermals die Länder maßgeblich in ihrem verfassungsrechtlichen Aufgabengebiet, der Hochschulpolitik, und setzt sich für die Weiterentwicklung der Lehre sowie des Wissenschaftsstandortes Deutschland ein.

Der Bildungspolitiker und Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hierzu: „Ich freue mich, dass die Vertreter des Bundes und der Länder eine Einigung zu den Pakten erzielen konnten. Damit erhalten die Hochschulen, die Studentinnen und die Studenten sowie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Planungssicherheit. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre wird neben dem Kapazitätserhalt nun auch verstärkt die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre im Vordergrund stehen. Es freut mich dabei besonders, dass der Grundsatz Qualität vor Quantität, ein wichtiges bildungspolitisches Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, umgesetzt wird. Bund und Länder bringen jeweils 1,88 Milliarden Euro jährlich für den Zukunftsvertrag auf; ab 2024 stellen Bund und Länder sogar jeweils 2,05 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Das ist ein ganz starkes Signal der Unterstützung des Bundes, dies stellt einen enormen haushälterischen Kraftakt dar, den wir als Haushaltsgeber prüfen müssen. Bei den Fördermitteln für den Zukunftsvertrag handelt es sich um eine zusätzliche Hilfestellung, die keineswegs die Eigenanstrengungen und verfassungsmäßige Verantwortung der Bundesländer für die Grundfinanzierung der Hochschulen ersetzt. Die Thüringer Landesregierung ist nun gefordert, diese beachtliche Unterstützung entsprechend umzusetzen und für die Grundfinanzierung der Hochschulen Sorge zu tragen. Ich begrüße es zudem, dass mit dem Zukunftsvertrag mehr Dauerstellen an den Hochschulen geschafft werden. Es muss sichergestellt werden, dass dies im Rahmen der Mittelbereitstellung tatsächlich geschieht.

Mit der Nachfolgevereinbarung Innovation in der Lehre setzen wir uns des Weiteren für die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre ein. Mit der Einrichtungen einer nichts rechtsfähigen Organisationseinheit unter dem Dach eines geeigneten Trägers wird der Austausch und die Vernetzung der Akteure in der Hochschullehre sowie der Transfer von neuen Erkenntnissen und Erfahrungen ermöglicht. Bis 2023 stellt der Bund alleine Mittel von jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung; ab 2024 beteiligen sich die Bundesländer an dieser Finanzierung mit einem jährlichen Betrag von 40 Millionen Euro.“

Der Bildungspolitiker hält abschließend fest: „Mit den Nachfolgevereinbarungen haben Bund und Länder ein starkes Signal für den Wissenschaftsstandort Deutschland und für unsere Hochschullandschaft gesetzt.“