Neues Förderinstrument für forschenden Mittelstand

Bundestag beschließt steuerliche Forschungförderung

Für Investitionen in Forschung und Entwicklung können Unternehmen künftig eine steuerliche Förderung erhalten. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Mit der sogenannten „steuerlichen Forschungsförderung“ will der Bund einen Anreiz für mehr private Investitionen in Forschung setzen und damit den Innovationsstandort Deutschland stärken. Der Thüringer Forschungspolitiker Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die Einführung des Förderinstruments:

„Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir eine unbürokratische Fördermöglichkeit, die insbesondere für forschende mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wir stärken damit ihre Innovationskraft. Die Förderung ist einfach zu beantragen und wird mit der jährlich fälligen Steuerlast direkt vom Finanzamt verrechnet.“

Gegenstand der Förderung sind die Personalkosten der in der Forschung tätigen Mitarbeiter und damit der Hauptkostenfaktor mittelständischer Unternehmen. Es können maximal 25 Prozent der Personalkosten geltend gemacht werden. Die Förderung ist auf 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen gedeckelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine unabhängige Stelle den Forschungscharakter des Projektes im Vorfeld verbindlich bescheinigt.

„Uns als Union war es besonders wichtig, dass auch die Auftragsforschung, die z.B. von Forschungseinrichtungen durchgeführt wird,  auf Seiten des Auftraggebers, also des Unternehmens, steuerlich angerechnet werden kann“, so Schipanski. Vorgesehen ist, dass eine neu zu schaffende sogenannte „Bewilligende Stelle für die steuerliche Forschungsförderung“ in den ostdeutschen Bundesländern angesiedelt wird.

Die steuerliche Forschungsförderung, die es in den meisten Industrieländern bereits gibt, startet zum 1. Januar 2020.