Schipanski: „Regelungen für Kurzarbeitergeld erhöhen wirtschaftliche Stabilität in Thüringen“

Deutscher Bundestag trifft wichtige Regelungen, um Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt effektiv einzudämmen

Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld abschließend beraten. Dies gab der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski bekannt: „Die deutsche Wirtschaft ist zehn Jahre hintereinander gewachsen und deshalb gut gerüstet. Die Folgen der Corona-Epidemie für Unternehmen und Beschäftigte sind momentan nur schwer absehbar. Der Koalitionsausschuss hat am vergangenen Sonntag erste konkrete Beschlüsse gefasst. Die Eindämmung der Corona-Pandemie steht für uns an oberster Stelle. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Sollte sich die Lage verschärfen, will die Koalition schnell und passgenau reagieren können. Das kann über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreicht werden. Das Kurzarbeitergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei der Bundesagentur für Arbeit liegen zurzeit rd. 26 Milliarden Euro in der Rücklage. Soviel wie noch nie. Deshalb sind wir auf eine Krise am Arbeitsmarkt wegen der Corona-Krise besser vorbereitet als je zuvor. Der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesfinanzminister stellen heute weitere Maßnahmen für Selbstständige vor. Dieses Maßnahmenpaket hilft insbesondere auch der Tourismusbranche, die als erstes massiv von der Corona-Pandemie betroffen ist. “

Hintergrund:

Mit dem Gesetzesentwurf werden zunächst Verordnungsermächtigungen, die bis Ende 2021 befristet sind, eingeführt, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:

  • Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent.
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer.
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.