Bundestag beschließt Gesetzespaket zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wissenschaft

Die Corona-Situation hat auch Auswirkungen auf die Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaftsgemeinschaft und Hochschullandschaft abzumildern, hat der Deutsche Bundestag heute das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz beschlossen und entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages, begrüßt dies: „Auch für die Thüringer Wissenschafts- und Forschungsstandorte ist dieses Gesetz sehr wichtig. Durch die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wird mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geschaffen, damit die individuellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden können. Ihre wissenschaftliche Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, und berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können – dafür wurde die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus zu verlängern“.

Durch eine Anpassung des BAföG-Gesetzes wird für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie engagieren, der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen, damit junge Leute einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten können, etwa Medizin-Studierende in Krankenhäusern oder Pflege-Auszubildende in Senioren- und Pflegeheimen. Zudem wurden im BAföG-Vollzug die Weichen dafür gestellt, dass sich die Auswirkungen der Covid-19-Krise nicht nachteilig auf BAföG-Geförderte auswirken. So erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der Covid-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist. „Über das heutige Gesetz hinaus möchte ich auch auf die Möglichkeit der Beantragung eines zinslosen Darlehens bei der KfW als wichtige weitere Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende aufmerksam machen. Damit wird nicht nur BAföG-berechtigten Studenten, sondern auch Studierenden, die nicht BAföG-förderfähig sind, ein wichtiges Instrument zur Seite gestellt, um im Rahmen der Corona-Pandemie entstandene finanzielle Engpässe, auszugleichen. Zusätzlich stellt der Bund dem Deutschen Studentenwerk 100 Mio. Euro bereit. Damit sollen Studierende, die sich in einer nachweislich besonders akuten Notlage befinden, und für die keine der anderen Unterstützungsmaßnahmen greifen, über die örtlichen Studierenden – und Studentenwerke unterstützt werden“, so Schipanski.