Brief aus Berlin – Nr. 5/2010

Heute informiere ich Sie über neue Beschlüsse des Deutschen Bundestages sowie über weitere aktuelle Themen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
In der nächsten Woche bin ich beim Bundesparteitag in Karlsruhe und nehme verschiedene Termine im Wahlkreis wahr. Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!

  1. Kritik an Castor-Protesten
  2. Nachhaltige und soziale Finanzierung der GKV
  3. Neuordnung des Arzneimittelmarktes
  4. Sachliche Debatte um genetische Diagnostik
  5. Für eine vereinfachte Mehrwertsteuer
  6. Wettbewerb: 365 Orte im Land der Ideen

[download id=“106″ display=“name“]

1. Kritik an Castor-Protesten
In einer Aktuellen Stunde diskutierten wir im Deutschen Bundestag kontrovers über den Castor-Transport, der am vergangenen Wochenende nur mit massivem Polizeieinsatz hatte stattfinden können. Das Recht auf Demonstrationen ist ein Grundrecht in unserem freiheitlichen Rechtsstaat und eine Form der Meinungsfreiheit, die unbedingt schützenswert ist – sofern sie friedlich verläuft. Doch im Wendland waren auch zahlreiche Demonstranten versammelt, die gezielt Straftaten begangen haben, indem sie beispielsweise Schienen gelockert oder Brandsätze auf Fahrzeuge geworfen haben. Damit haben sie nicht nur die Arbeit der Polizisten vor Ort stark erschwert, sondern auch das Leben von Menschen gefährdet. Solche Gewalttaten verurteile ich prinzipiell und frage mich, ob randalierende Demonstranten nicht an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligt werden sollten.

2. Nachhaltige und soziale Finanzierung der GKV
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Damit stellen wir sicher, dass auch in Zukunft jeder Bürger einen direkten Zugang zu einer exzellenten Gesundheitsversorgung erhält. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wird es bei uns keine Abstriche vom Leistungskatalog, keine
Leistungsausgrenzung und keine Priorisierung von medizinischen Maßnahmen geben. Wir werden die Ausgaben ausschließlich an den Stellen begrenzen, an denen es verantwortbar ist, ohne dass dies zu Leistungseinschränkungen oder Qualitätsverlust führt. Da sich die Wirtschaft zuletzt deutlich erholt hat, können wir jetzt zu den Beitragssätzen von vor der Wirtschaftskrise zurückkehren. Ab 1.1.2011 befinden sich die Beiträge mit 15,5 Prozent wieder auf dem Niveau von vor zwei Jahren. Davon tragen die Arbeitgeber wie zuvor 7,3, die Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Neu ist, dass der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben wird und künftige Kostensteigerungen über den Zusatzbeitrag finanziert werden. Zusatzbeiträge werden von den GKV direkt beim Versicherten je nach Finanzierungsbedarf eingezogen. Die
Begrenzung auf 1 Prozent des beitragspflichten Einkommens entfällt. Damit schaffen wir wieder die Möglichkeit für einen funktionierenden Wettbewerb unter den GKV. Damit aber niemand finanziell überfordert wird, gibt es die Möglichkeit, aus einer Kasse mit hohen Beiträgen jederzeit in eine günstigere zu wechseln sowie außerdem einen Sozialausgleich. Dieser greift, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Arbeitnehmerbeitrag wird dann entsprechend abgesenkt. Damit deckeln wir den Zusatzbeitrag also bei zwei Prozent. Der Sozialausgleich erfolgt aus Steuermitteln, so dass endlich alle Bürgerinnen und Bürger daran beteiligt werden und nicht nur die gesetzlich Versicherten. Die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge in Verbindung mit der Festschreibung des Arbeitgeberbetrags wird mittelfristig zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Arbeitgeber führen. Hiervon profitieren vor allem kleinere Unternehmen, bei denen die Personalkosten in der Regel den größten Kostenanteil ausmachen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird künftig durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen in jedem Herbst für das Folgejahr festgelegt.

3. Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Ebenfalls beschlossen haben wir das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV, mit dem wir langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes einführen. Dabei haben wir uns an patienten- und mittelstandsfreundlichen sowie wettbewerblichen Kriterien orientiert. Diese Neuordnung ist unter anderem auch deshalb notwendig, weil die Arzneimittelausgaben im letzten
Jahr um 5,3 Prozent je Versicherten gestiegen sind, was einem Zuwachs von 1,5 Milliarden Euro entspricht. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet.

4. Sachliche Debatte um genetische Diagnostik
Kaum ein Thema wird derzeit so kontrovers diskutiert wie das Thema genetische Diagnostik. Auslöser dafür sind weitreichende technische und gesellschaftliche Entwicklungen, die deutlich machen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Entwicklungen angepasst werden müssen und die Bürgerinnen und Bürger sachlich über die Möglichkeiten und Grenzen der genetischen Medizin informiert werden. Dies haben die führenden deutschen wissenschaftlichen Akademien Leopoldina, acatech und die berlin-brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in einer in dieser Woche veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme bekräftigt. Ich teile die Einschätzung vieler Kolleginnen und Kollegen, dass die prädiktive genetische Diagnostik ein wichtiges Instrument ist, um Krankheiten oder Krankheitsneigungen frühzeitig zu erkennen. Dabei muss jedoch die Selbstbestimmung des Patienten gewahrt sein. Jeder muss selbst entscheiden, ob er die genetischen Diagnoseverfahren in Anspruch nehmen will oder nicht. Ethische Maßstäbe müssen in jedem Fall gewahrt bleiben. Innerhalb der CDU wird gegenwärtig besonders intensiv über die zukünftige Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht. Ich bin der Überzeugung, dass die PID dem Schutz ungeborenen Lebens dient und Eltern mit schwerer erblicher Belastung vor Konflikten in der Schwangerschaft bewahrt. Deshalb trete ich dafür ein, dass die PID für diese Eltern in den vom Bundesgerichtshof gezogenen Grenzen weiter zulässig bleiben sollte. Gegen das Embryonenschutzgesetz wird dadurch nicht verstoßen.

5. Für eine vereinfachte Mehrwertsteuer
Gemeinsam mit anderen jungen Abgeordneten der CDU–Fraktion und der Mittelstandsvereinigung habe ich einen Antrag für den Bundesparteitag, der von Sonntag bis Dienstag in Karlsruhe stattfindet, gestellt, in dem wir einen vereinfachten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent fordern. Damit würde in einem ersten Bereich eine grundsätzliche Steuervereinfachung und gleichzeitig eine größere Steuergerechtigkeit erreicht. Aktuell führt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zu einer Branchensubvention, die wir nicht mehr für zielführend halten. Durch die Abschaffung aller Ausnahmen würden 90 Prozent aller Produkte künftig geringer besteuert. Auf die Verbraucher kämen laut Berechnungen der Stiftung Marktwirtschaft nur geringe Mehrausgaben von maximal 0,1 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens zu, dafür erhoffen wir uns einen Impuls für die Binnenkonjunktur. Auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft sprach sich in seinem jüngsten Gutachten für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16,5 Prozent aus.

6. Wettbewerb: 365 Orte im Land der Ideen
Bis zum 5. Dezember läuft der diesjährige Bundeswettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Christian Wulff. Damit werden herausragende Beispiel für Ideen- und Innovationskraft ausgezeichnet. Unternehmer, Vereine oder Bürger können sich in den Kategorien Wirtschaft, Kultur, Bildung, Umwelt, Wissenschaft und Gesellschaft unter www.land-der-ideen.de bewerben. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch unsere Region wieder unter den „Ausgewählten Orten 2011“ vertreten wäre!