Stabilität des Euro sichern

Newsletter Nr. 12, Mai 2010.
Die Themen:

  1. Fakten zur Gewährleistung im Rahmen einer europäischen Stabilisierung
  2. Griechenland-Hilfe

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In jüngster Zeit hat der Deutsche Bundestag zwei wichtige Entscheidungen zur Stabilität unserer Währung getroffen: Zum einen die Griechenland-Hilfen, zum anderen Stabilisierungsmaßnahmen für den Euro. Diese Entscheidungen werden von umfassenden Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung begleitet.

Lehren aus der Finanzkrise ziehen

Eine Umschuldung oder gar die Insolvenz Griechenlands hätte dramatische Auswirkungen auf unser gesamtes Währungssystem gehabt. Daher haben sich die Europäischen Partner gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfond entschlossen, Griechenland solidarisch zur Seite zu stehen. Griechenland unternimmt im Gegenzug massive Sparmaßnahmen, um sein Staatsdefizit in den Griff zu bekommen. Um unsere Währung in der anhaltenden Finanzmarktkrise zu stabilisieren haben wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern darüberhinaus Finanzhilfen in Aussicht gestellt, die unter strengen Bedingungen abgerufen werden können. Kernforderung Deutschlands ist jedoch, den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu stärken und zu verändern, um Defizitsündern effektiver begegnen zu können. Wir Deutsche kämpfen um eine Stabilitätskultur für unseren Euro. Der Euro ist die Währung unseres Volkes und nicht die Währung unserer Regierung. Wir tragen für unsere Währung Verantwortung. Dieser Verantwortung stellt sich die christlich-liberale Koalition in Berlin. Sich der Stimme bei solch staatstragenden Entscheidungen zu enthalten ist keine Haltung! Wer die Europäische Währung in Frage stellt, stellt Europa in Frage! Europa, das eine Friedensperiode von 60 Jahren garantiert hat, die es nie zuvor in der Geschichte unseres Kontinents gegeben hat. Hier liegt unsere Verantwortung!

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen jetzt unsere Maßnahmen für eine wirksame Finanzmarktregulierung. Ziel ist es, politischen Handlungsspielraum im Finanzsektor neu zu besetzen. In einer globalen Welt können wir nur mit globalen Instrumenten agieren. Ein internationales Vorgehen ist bei den globalen Finanzmärkten besonders wichtig. Wir Deutschen machen hierzu umfangreiche Vorschläge. Um beispielgebend für unsere europäischen und weltweiten Partner zu sein, haben wir bereits national ungedeckte Leerverkäufe verboten und Richtlinien für eine Bankenabgabe erstellt. Die Anlegerschutzbestimmungen werden geschärft, die Finanzmarktaufsicht wird geändert und sog. Hedge-Fonds werden umfassend reglementiert. Zudem planen wir Europäer eine europäische Rating-Agentur und eine Finanzmarktsteuer. Besteuerungsmodelle entfalten aber nur dann eine Wirkung, wenn sie global bzw. europäisch eingeführt werden. Bezüglich dieser mannigfachen Maßnahmen führen wir mit unseren Partnern Verhandlungen, da bei unseren globalen Finanzmärkten nur ein koordiniertes, globales Handeln wirkt.

Gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten und Kollegin aus der Thüringer Landesgruppe Anjte Tillmann, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, darf ich Sie auf den nachfolgenden Seiten über die Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition für die Stabilisierung unserer Währung und über die Fakten zur Griechenland-Hilfe informieren.

1. Fakten zur Gewährleistung im Rahmen einer europäischen Stabilisierung
Die anhaltende Krise an den Finanzmärkten und die Gefahr ihrer weiteren Ausbreitung machten in der vergangenen Woche ein erneutes, rasches politisches Handeln erforderlich. Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation einer Reihe von Euro-Staaten weiter verschärft, haben wir weitere Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität auf der Basis der EU-Vereinbarungen auf den Weg gebracht. Am Freitag haben wir das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ beschlossen. Dieses Gesetz ist unerlässlich, um eine weitere Eskalation der Krise zu verhindern, die nicht nur die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Staaten, sondern den Fortbestand der gesamten Währungsunion und damit die Stabilität unserer Währung gefährden würde.

Volumen

Mit diesem Gewährleistungsgesetz ist es möglich, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitglieds-staates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion zu bewahren. In dieser Absicht wird die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Mrd. Euro bereitstellen. Gleichzeitig wird eine Zweckgesellschaft gegründet, die Kredite im Umfang von bis zu 440 Mrd. Euro gewährt. Darüber hinaus wird sich auch der Internationale Währungsfonds mit 220 Mrd. Euro am Rettungsschirm für den Euro beteiligen.

Deutschlands Anteil

Die Kredite der Stabilitätsgemeinschaft werden durch die teilnehmenden Euro-Staaten garantiert. Auf Deutschland entfällt damit ein Garantieanteil von 123 Mrd. Euro, der im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um bis zu 20 % erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist sowohl ein einvernehmlicher Beschluss aller Euro-Staaten als auch ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, das der betroffene Staat zuvor mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbart haben muss.

Begleitende Maßnahmen

  • Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes: Als zwingende Konsequenz aus der Krise wollen wir den bereits unter der rot-grünen Regierung ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die Europäische Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen.
  • Einführung einer Finanzmarktsteuer: Die Bundesregierung will im Rahmen der Verhandlungen der G20-Staaten für eine Finanz-marktsteuer eintreten. Dabei ist es wichtig, zu einer internationalen Einigung zu kommen. Falls dies nicht gelingt, muss ein europäischer Weg gesucht werden. Wir wollen die Stabilisierung des Euro. Wir wollen aber auch, dass die Finanzmärkte an der Stabilisierung beteiligt werden. Ob der bessere Weg eine umsatzabhängige Finanztransaktionssteuer oder eine Finanzaktivitätssteuer, die auf die Gewinne der Banken abzielt, ist, wird noch zu entscheiden sein.
  • Verbot ungedeckter Leerverkäufe: Die BaFin hat am Dienstag ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, untersagt. Verboten hat sie auch so genannte Credit Default Swaps (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen (ungedeckte CDS). Die Maßnahmen sollen so lange gelten, bis eine entsprechende europäische Regelung in Kraft tritt, zunächst bis zum 31. März 2011.
  • Kontrolle der Hedgefonds: Nach monatelangem Tauziehen haben sich die EU-Finanzminister am Dienstag darauf geeinigt, hoch spekulative Hedgefonds an die Zügel zu nehmen. Die Richtlinie sieht eine Meldepflicht für in Europa tätige Fondsmanager vor, diese müssen zudem ihre Aktivitäten transparenter machen. Damit die Vorschriften in Kraft treten können, muss im Juli noch das Europaparlament zustimmen. Die Richtlinie soll auch für Beteiligungsgesellschaften („Private Equity“), Immobilienfonds und andere Investmentprodukte gelten.
  • Bankenabgabe: Damit in Zukunft nicht wieder allein der Steuerzahler die Zeche für eine Bankenkrise zahlt, plant die Bundesregierung eine Sonderabgabe der Finanz-branche. Geplant ist, dass die Finanzbranche künftig jährlich rund 1,2 Milliarden Euro in einen Notfalltopf einzahlt.
  • Bankenaufsicht: Künftig soll es die Möglichkeit geben, bei einer sich anbahnenden Insolvenz einer Bank früher einzugreifen. Für Banken, deren Insolvenz das gesamte Finanzsystem bedrohen würde, soll ein neues Verfahren eingeführt werden. Zudem hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Kreditinstitute und Finanzdienstleister besser beaufsichtigt werden und die Finanzmarktwächter auf europäischer Ebene enger zusammenarbeiten sollen.
  • Europäische Ratingagentur: Die Einrichtung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur soll größtmögliche Transparenz schaffen.

 

2. Griechenland-Hilfe
Die Europäische Einigung ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Auch vor diesem Hintergrund haben wir heute dieses Hilfspaket verabschiedet. Es sieht vor, dass Griechenland für die kommenden drei Jahre insgesamt 110 Milliarden Euro Kredithilfen bekommt. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf die Länder der Eurogruppe sowie 30 Milliarden Euro auf den IWF. Deutschland sichert 22,4 Milliarden Euro an Krediten zu 8,4 Milliarden Euro im ersten Jahr und 14 Milliarden Euro in den letzten beiden Jahren. Der Betrag ist gedeckt.

Welche Bedingungen stellen wir

Die geplanten Milliarden-Hilfen sind unabdingbar an vier Voraussetzungen geknüpft:

  1. Griechenland legt ein umfassendes und maximales Sparprogramm auf, um seine Staatsverschuldung abzubauen (s.u.).
  2. Der IWF muss aufgrund seiner Erfahrung bei der Umsetzung des Hilfspaketes für Griechenland mit eingebunden sein.
  3. Griechenland kann sich nicht aus eigener Kraft auf den Kapitalmärkten refinanzieren.
  4. Die Finanzhilfe für Griechenland muss alternativlos sein, das heißt die sofortige Hilfe ist das letzte Mittel für die Gewährleistung der Finanzstabilität der Eurozone.

Wie Griechenland sparen muss

Das nun unter erheblichen Protesten beschlossene Sparpaket enthält massive, jedoch auch notwendige Sparmaßnahmen:

  • Die Mehrwertsteuer steigt von 19 auf 23 Prozent
  • Alle Renten werden eingefroren
  • Das Renteneintrittsalter wird erhöht
  • Im öffentlichen Dienst wird das 13. und 14. Gehalt gestrichen
  • Die Abgaben auf Tabak, Alkohol, Benzin, Luxusgüter, Spielautomaten sowie Haus- und Grundbesitz werden deutlich angehoben

Warum helfen wir

Klar ist: Das Hilfspaket ist ohne Alternative. Wenn wir jetzt dem griechischen Hilfeersuchen nachkommen, dann tun wir das nicht als ein Akt der Großzügigkeit, sondern für die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung und damit in unserem eigenen deutschen Interesse. Wir würden viel mehr Geld verlieren, wenn wir zuschauen und das Entstehen einer kaskadenartigen Krise zulassen würden. Dessen ist sich auch Bundesbankpräsident Axel Weber sicher, der alle Abgeordneten eindringlich aufgefordert hatte, dem Gesetz zuzustimmen. „Eine Insolvenz von Griechenland hätte dramatische Folgen für die Währungsunion“, so Weber. Ein Zahlungsausfall Griechenlands hätte in der derzeitigen fragilen Lage ein erhebliches Risiko für die Stabilität des Euroraums und des Finanzsystems zur Folge.

Wie kontrollieren wir

Das IWF-Programm und damit die tranchenweise Auszahlung der Hilfsmittel unterliegen einer engen, vierteljährlichen Überprüfung der mit der griechischen Regierung vereinbarten Konditionen durch den IWF. Wenn Griechenland die Vorgaben des Anpassungsprogramms nicht erfüllt, werden dem Land keinen weiteren Kredite von IWF und Eurogruppe zur Verfügung gestellt.

Welche Lehren ziehen wir

Die Griechenlandkrise hat gezeigt, dass die finanz- und wirtschaftspolitische Überwachung in der Eurozone nicht ausreichend funktioniert hat. Deshalb ist eine Reform notwendig. Ziel muss sein, die finanzpolitische Abstimmung und die finanzpolitische Disziplin der Euro-Mitgliedsstaaten zu stärken und die Eurozone krisenfester und robuster zu machen.

In einem Entschließungsantrag zum Gesetz hat die Koalition konkrete Maßnahmen aufgelistet:

  • Kontroll- und Durchgriffsrechte von EUROSTAT stärken
  • Erweiterte Prüfungsrechte durch den Europäischen Rechnungshof
  • Defizitsünder sollen vor Verabschiedung ihrer Haushalte der Eurogruppe berichten (Frühwarnsystem)
  • Euroländer mit wiederholt übermäßigen Haushaltsdefiziten sollen einem beschleunigten Defizitverfahren unterworfen werden, um frühzeitige Sanktionen zu gewährleisten (z.B. Sperrung von Mitteln aus Struktur- und Kohäsionsfonds, Suspendierung von Stimmrechten)
  • Entwicklung eines Restrukturierungs- und Insolvenzsystems unter Einbeziehung der Gläubiger (Umschuldung)
  • Regulierung des „grauen Kapitalmarktes“ und Verbesserung des Anleger- und Verbraucherschutzes in Europa
  • Schaffung einer europäischen Rating-Agentur sowie bessere Regulierung der Agenturen
  • Verbot ungedeckter Leerverkäufe
  • Einführung einer Bankenabgabe zur Finanzierung künftiger Bankenrettungsmaßnahmen
  • Verbot des Handels mit Kreditausfallversicherungen, die nicht zur Absicherung tatsächlicher Risiken genutzt werden