Thüringer Hochschulen brauchen Planungssicherheit

Mit großem Unverständnis reagierte der Bundestagsabgeordnete und Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU) auf die Kürzungspläne des Thüringer Kultusminister Christoph Matschie (SPD) im Hochschulbereich. „Den Hochschulen die im Rahmen des Thüringer Hochschulpaktes zugesicherten Landesmittel zu kürzen, ist sehr bedenklich.

Dann aber auch noch zu behaupten, dass die Einsparungen die Hochschulen nicht treffen würden, da sie nahezu vollständig durch Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 kompensiert würden, ist nicht nachvollziehbar“, kritisierte der Abgeordnete.

Schipanski erinnerte daran, dass der Thüringer Hochschulpakt mit dem Ziel geschlossen worden sei, den Hochschulen im Land Planungs- und Finanzierungssicherheit zu verschaffen. Im Gegenzug hatten sich die Hochschulen verpflichtet, die Qualität von Forschung und Lehre zu steigern und effizienter zu wirtschaften. Die Hochschulen hätten ihre Zusagen eingehalten, betonte Schipanski. Daher sei es äußerst unredlich, ihnen nun auf Grundlage einer Klausel, die nur für äußerste Notfälle gedacht sei, die zugesicherten Mittel zu versagen und sich aus der Grundfinanzierung der Hochschulen zurückzuziehen. Außerdem wies Schipanski darauf hin, dass die im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 zugesicherten Bundesmittel für den Aufbau zusätzlicher Studienkapazitäten gedacht sei. „Diese Bundesmittel sind keinesfalls dafür da, die Löcher zu stopfen, die durch Kürzungen der Landesmittel entstehen“, betonte er.

„Rechnungen, wie die, die Herr Matschie präsentiert, belasten das Vertrauensverhältnis zu den Hochschulen und erzeugen Unsicherheit. Das konterkariert all unsere Anstrengungen, Thüringen als exzellenten Hochschul- und Wissenschaftsstandort zu stärken“, so Schipanski abschließend.

Hintergrund: 2002 wurde zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes die sogenannte Rahmenvereinbarung I zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Hochschulen (Thüringer Hochschulpakt) geschlossen. 2008 wurde diese durch die bis 2011 geltende Rahmenvereinbarung II abgelöst. Eine Klausel erlaubt es dem Land im äußersten Notfall, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen.

Ein solcher Notfall wäre etwa die Zahlungsunfähigkeit des Landes. Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 haben Bund und Ländern 2007 beschlossen, zusätzliche Mittel zu schaffen, um den zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfängern die Chance für die Aufnahme eines Studiums zu eröffnen.