Perspektiven aller Wissenschaftler im Auge behalten

In seinem gestrigen Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter haben in ihrem Urteil aber auch deutlich gemacht, dass ein zweigliedriges Vergütungssystems, bestehend aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen, mit der Verfassung vereinbar ist. „Leistungszulagen sind ein unerlässliches Instrument, um eine nach Leistung gestaffelte Besoldung in der Professorenschaft zu erreichen. Dank der Zulagen haben Hochschulen die notwendige finanzielle Flexibilität, um attraktive Gehaltspakete für die besten Wissenschaftler zu schnüren. Gleichzeitig setzt die Politik aber auch Leistungsanreize für Professoren, die bislang noch nicht in den Genuss der Zulagen kommen,“ erklärte Schipanski (CDU).

Deutlich gravierender als bei den Professoren ist die Beschäftigungssituation jedoch für Nachwuchswissenschaftler. 83 Prozent von ihnen sind befristet beschäftigt – mit steigender Tendenz. Über die Hälfte der Arbeitsverträge sind in der ersten Qualifikationsphase auf weniger als ein Jahr angelegt. „Es muss uns gelingen, verlässlichere Perspek-tiven für Nachwuchswissenschaftler zu schaffen und den mancherorts herrschenden Missbrauch des 2007 eingeführten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes einzudämmen,“ so der Bildungspolitiker.

Als zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion bereitet Schipanski derzeit einen Antrag vor, in dem bessere Karriereperspektiven für junge Wissenschaftler gefordert werden. „Wir schlagen vor, die Vertragsdauer grundsätzlich an die Laufzeit der Projekte zu koppeln, in denen der Nachwuchswissenschaftler beschäftigt ist. Weiter regen wir die Einführung einer neuen Professorenkategorie an, um den sehr engen Flaschenhals auf dem Weg zur Professur ein Stück weit abzuschaffen. Auch zur Juniorprofessur werden wir Änderungsvorschläge machen,“ kündigte Schipanski an.

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