EuGH-Urteil stärkt Datenschutz

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Bezüge zu Snowden-Vorwürfen nicht ersichtlich
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda und Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss kommentiert dies wie folgt:

„Der EuGH hat festgestellt, dass der pauschale Verweis der EU-Kommission auf die sogenannte „Safe-Harbor-Regelung“ nicht ausreichend ist, um das Schutzniveau des in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschriebenen Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Der EuGH stärkt ferner die nationalen Datenschutzbehörden in ihrer Prüfungskompetenz mit Blick auf dieses Grundrecht. Er konkretisiert zudem den Schutzbereich für das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten.

Es bleibt festzuhalten, dass der EuGH sich weder mit einem Rechtsakt der Bundesregierung, noch mit den Vorwürfen von Edward Snowden beschäftigt hat. Äußerungen, die hier einen Zusammenhang herstellen, führen am Thema vorbei.“