[download id="827"] Am Freitag (10. Oktober 2014) wird im Bundestag die Lockerung des sogenannten „Kooperationsverbots“ debattiert. Konkret soll durch eine Änderung des Grundgesetzes der Bund die Möglichkeit erhalten, sich dauerhaft an der Finanzierung von überregional bedeutsamen Hochschulen zu beteiligen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung, begrüßt dies und fordert, eine neue Kooperationskultur zu etablieren: „Der Begriff „Kooperationsverbot“ war schon bislang irreführend. Der Bund hat etwa über Exzellenzinitiative und Hochschulpakt längst eng mit den Ländern an der Verbesserung unserer Hochschullandschaft gearbeitet. Der entscheidende Unterschied ist, dass nun der Bund nicht mehr nur über zeitlich befristete Projekte fördern darf, sondern institutionell und dauerhaft. Dies verbessert die Planungssicherheit für die Hochschulen und kommt letzten Endes der Wissenschaftslandschaft als Ganzes zu Gute.

[download id="766"] Koalition verständigt sich über Verteilung der zusätzlichen „Bildungsmilliarden“Die Große Koalition hat sich am Montag (26. Mai 2014) darüber verständigt, wie die im Koalitionsvertrag zusätzlich vorgesehen Mittel in Höhe von 6 Milliarden Euro für Bildung und Betreuung verteilt werden sollen. So wird der Bund ab 2015 die Finanzierung der BAföGs vollständig übernehmen und damit die Länder entlasten. Diese werden die frei werdenden Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Bis zum Wintersemester 2016/2017 wird eine Novelle des BAföGs angestrebt. „Ich begrüße den gefundenen Kompromiss, wenngleich er teuer erkauft ist. Wichtig ist, dass die Milliarden nicht ohne Zweckbindung an die Länder fließen. Mit einem solchen Blankoscheck hätte der Bund keinen Einfluss darauf nehmen können, dass das Geld auch tatsächlich den Hochschulen zugutekommt“, sagte der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). „Die wichtigste Botschaft ist für mich, dass der Bund die Hochschulen künftig direkt fördern darf. Damit fällt das verfassungsrechtliche Kooperationsverbot im Hochschulbereich“, so der Bildungspolitiker. Für eine entsprechende Verfassungsänderung hatte sich die Union in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt stark gemacht.

Am Donnerstag (16.05.2013) hat der Thüringische Bildungsminister Christoph Matschie in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag mehr Geld vom Bund für bildungspolitische Maßnahmen der Länder gefordert. Die Länder seien bei der Finanzierung „am Anschlag“, während beim Bund „noch Luft nach oben“ sei, so Matschie. „Der Bund wird auch in Zukunft keine zusätzlichen Finanzhilfen an die Länder leisten, ohne bei der Mittelverwendung auf ein Mitspracherecht zu pochen. Immer nur zusätzliches Geld vom Bund zu fordern ist einfallslos. Stattdessen kommt es darauf an, dass endlich auch SPD und Grüne in Zeiten staatlicher Rekordeinnahmen dem Vorbild der Bundesregierung folgen und die Bildungspolitik zur obersten Priorität erklären,“ so der Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU). Die Bundesregierung hat allein in dieser Legislaturperiode die Ausgaben für Bildung und Forschung um fast 50 Prozent auf rund 13,7 Milliarden Euro erhöht.

SPD soll Blockadehaltung aufgeben Am kommenden Freitag stimmt der Bundesrat über eine Änderung des Artikels 91b Grundgesetz ab. Dadurch soll mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ermöglicht und der Forschungsstandort Deutschland langfristig fit für die Zukunft gemachen werden. Mit der geplanten Grundgesetzänderung will die Bundesregierung mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ermöglichen.