Neue Kooperationskultur etablieren

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Am Freitag (10. Oktober 2014) wird im Bundestag die Lockerung des sogenannten „Kooperationsverbots“ debattiert. Konkret soll durch eine Änderung des Grundgesetzes der Bund die Möglichkeit erhalten, sich dauerhaft an der Finanzierung von überregional bedeutsamen Hochschulen zu beteiligen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung, begrüßt dies und fordert, eine neue Kooperationskultur zu etablieren:

„Der Begriff „Kooperationsverbot“ war schon bislang irreführend. Der Bund hat etwa über Exzellenzinitiative und Hochschulpakt längst eng mit den Ländern an der Verbesserung unserer Hochschullandschaft gearbeitet. Der entscheidende Unterschied ist, dass nun der Bund nicht mehr nur über zeitlich befristete Projekte fördern darf, sondern institutionell und dauerhaft. Dies verbessert die Planungssicherheit für die Hochschulen und kommt letzten Endes der Wissenschaftslandschaft als Ganzes zu Gute.

Kooperationskultur heißt übrigens nicht, dass sich die Länder aus der Finanzverantwortung zurückziehen und der Bund einspringt. Es muss vielmehr darum gehen, mehr Kooperation zwischen unseren außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Hochschulen zu ermöglichen. Wenn in Niedersachsen etwa die Entlastung der Länder beim BAföG entgegen der Bund-Länder-Vereinbarung überhaupt nicht bei den Hochschulen ankommt, dann ist das das Gegenteil von Kooperationskultur. Wünschenswert wäre dagegen, wenn sich die Länder künftig mit fünf Prozentpunkten an der Programmpauschale beteiligen. So könnte diese von derzeit 20 Prozent, die ausschließlich der Bund trägt, auf 25 Prozent gesteigert werden.“