Die Themen Altersarmut und Zuschussrente bestimmen die aktuelle politische Debatte. Bundarbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte erreichen, dass diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt haben, im Alter ein Einkommen erhalten, das oberhalb der Grundsicherung liegt. Dahinter steht die begründete Sorge, dass Altersarmut in nicht allzu ferner Zukunft kein Einzelfall mehr ist, sondern sehr viele Menschen betreffen könnte. Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium sieht so aus: Die sogenannte Zuschussrente soll erhalten, wer 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt hat und bei Rentenansprüchen ab dem Jahr 2019 fünf Jahre an privater Altersvorsorge nachweisen kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, soll das Altersgeld auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, der leistet etwas Wertvolles für die Gesellschaft, was auch honoriert werden muss. Deshalb werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten anerkannt und gehen neben der Erwerbstätigkeit gleichwertig als Voraussetzungen für die Zuschussrente ein.