Bundesgelder auch 2014 für Hochschulbau verwenden

Bund und Ländern verhandeln über Entflechtungsmittel
Die Finanzminister von Bund und Ländern verhandeln schon seit geraumer Zeit über die Fortführung der Zahlung sogenannte Entflechtungsmittel vom Bund an die Länder nach 2013. „Ich begrüße, dass der Bundesfinanzminister sich in den sehr zähen Verhandlungen nun als erstes bewegt hat und anbietet, die Zahlungen der letzten Jahre in gleicher Höhe auch für 2014 zu garantieren,“ erklärt der Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU).

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vor kurzem in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin steht, dass 2014 die Höhe der Bundeszuweisungen erhalten bleibt, die Zweckbindung jedoch wegfällt. „Dies bedeutet, dass die Länder über die Bundesmittel 2014 erstmals frei verfügen können. Es liegt nun an Bildungsminister Matschie dafür zu sorgen, dass die Gelder auch im kommenden Jahr eins zu eins in den Hochschulbau fließen und nicht zweckentfremdet werden,“ mahnt Schipanski.

Für die Zeit nach 2014 wird es weiterer Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern bedürfen. „Klar ist, dass sich der Bund gemäß den Beschlüssen der Föderalismuskommission nach 2019 aus der Finanzierung des Hochschulbaus zurückziehen muss. Mit anderen Worten: Seit 2005 wissen die Länder, wohin die Reise geht. Vor diesem Hintergrund von mangelnder Planungssicherheit zu sprechen kann ich nicht nachvollziehen,“ so Schipanski weiter.

Zur substanziellen Entlastung der Länderhaushalte hat die CDU auf Bundesebene schon im letzten Jahr eine Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich eingebracht. Durch eine Ergänzung des Artikels 91b Grundgesetz soll der Bund künftig nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte an Hochschulen unterstützen, sondern Einrichtungen auch dauerhaft mitfinanzieren dürfen. Die SPD hat das Vorhaben jedoch im Bundesrat gestoppt. „Ich fordere die SPD auf, ihre Blockadehaltung beim Kooperationsverbot endlich aufzugeben. Unsere Hochschulen für parteitaktische Spielchen in Geiselhaft zu nehmen empfinde ich als unverantwortlich,“ erklärt Schipanski abschließend.

Hintergrund: Bund und Länder haben sich im Jahr 2005 im Rahmen der Föderalismuskommission darauf geeinigt, Mischfinanzierungstatbestände abzubauen. Hierzu wurde die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auf die Länder übertragen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Bund, bis Ende 2019 Kompensationszahlungen für den Wegfall der Bundesanteile an der Mischfinanzierung zu leisten. Bund und Länder haben beschlossen, bis Ende 2013 zu prüfen, in welcher Höhe die den Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Diese Verhandlungen laufen derzeit.

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