Schipanski: „Es bleibt viel zu tun“

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Abgeordneter begrüßt Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die bevorstehende Reform des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Schipanski, der in der vergangenen Legislaturperiode im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags gearbeitet hat, sagte:

„Auch der Bund wird als Konsequenz aus der NSU-Aufklärung das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie das Gerichtsverfassungsgesetz novellieren. Ziel ist es, den Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden zu verbessern und zu verstetigen. Dazu bedarf es konkreter Übermittlungspflichten, leistungsfähiger informationstechnischer Plattformen sowie einer Harmonisierung der Arbeitsweisen. Es bleibt viel zu tun“, so der Abgeordnete. Schipanski stellte am vergangenen Montag auf einem Symposium des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz die 50 Handlungsempfehlungen des NSU-Ausschusses sowie bereits umgesetzte Maßnahmen vor.

„Thüringen vollzieht mit der Novellierung seines Landesverfassungsschutzgesetzes einen wichtigen Schritt. Wenn die neuen Richtlinien der Innenministerkonferenz für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit den Landesämtern sowie der Leitfaden der Innenministerkonferenz für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz umgesetzt werden, so ist dies ausdrücklich zu begrüßen. Offen ist hingegen noch die gesetzliche Regelung für den Umgang mit V-Leuten bei Polizei und Verfassungsschutz, die wir auf Bundesebene weiter vorantreiben werden. Eine Richtlinienlösung reicht hier nicht aus“, so der Abgeordnete.