Brief aus Berlin – 04/2015

[download id=“873″]

Sie ahnen es – die Verhandlungen mit der griechischen Regierung über die Verlängerung des Hilfsprogramms waren in dieser Sitzungswoche das beherrschende Thema. Darüber sowie über weitere Neuigkeiten aus dem politischen Berlin möchte ich Sie gerne im Folgenden informieren.

Hilfsprogramm für Griechenland verlängert

Nach einem zähen Prozess hat sich die neue Regierung Griechenlands gegenüber der Euro-Gruppe zu den Verpflichtungen aus dem laufenden Hilfsprogramm bekannt. Der vereinbarte Reformprozess soll fortgeführt werden. Der Weg dahin war nicht einfach, auch weil die Wahlkampfrhetorik der neuen griechischen Regierung im Vorfeld unser Vertrauen stark strapaziert hat.

Nachdem die griechische Regierung eine Liste mit Reformen vorgelegt hat, hat der Deutsche Bundestag am Freitag der Verlängerung des Hilfsprogramms mehrheitlich zugestimmt. Dabei geht es nicht um neue Milliarden. Die Griechen sollen so lediglich mehr Zeit erhalten, das Programm erfolgreich zu beenden. Diese Entscheidung trage ich mit und werde Sie in Kürze in einem Sondernewsletter ausführlicher darüber informieren.

Experten loben Forschungsstandort Deutschland

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in dieser Woche ihr jährliches Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands überreicht. Das unabhängige Gremium stellt der Forschungspolitik der Großen Koalition ein gutes Zeugnis aus. Die Experten loben insbesondere die Innovationsförderung durch die gezielte Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Außerdem stellen die Gutachter fest, dass wir in 2014 mit der Grundgesetzänderung im Hochschulbereich, der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund und der Weiterentwicklung des Hochschulpakts und des Pakts für Forschung und Innovation wichtige Weichenstellungen vorgenommen haben.

Auch die Länder müssen ihren Beitrag leisten: Das EFI-Gutachten weist ausdrücklich auf die neu entstandenen finanziellen Spielräume der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr durch die BAföG-Mittelübernahme des Bundes hin. Für Thüringen bedeutet dies eine Entlastung um rund 42 Mio. Euro. Die Länder sind gefordert, diese Mittel nun wie vereinbart für die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen zu nutzen.

Ausnahmen für Sportvereine beim Mindestlohn

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat in dieser Woche klargestellt, dass Vertragsamateure bei Sportvereinen nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Das gelte dann, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Lebensunterhalt diene. Bei Vertragsamateuren handelt es sich um Mitglieder der Vereine, die eine geringe Bezahlung für ihre Spieltätigkeit erhalten und in der Regel als Mini-Jobber angemeldet sind. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Mit dieser Klarstellung auf Basis des geltenden Mindestlohngesetzes wird den Sportvereinen eine einfach handhabbare Lösung entlang der bisherigen Praxis angeboten.

Bundesmittel für Initiativen zur Demokratiestärkung

Für die Stärkung der Demokratie und die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit erhält der Freistaat Thüringen im Jahr 2015 Bundesgelder in Millionenhöhe aus dem Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums. Mit 1.044.277 Euro aus dem Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ werden kommunale Initiativen unterstützt. 55.000 Euro davon fließen in den Landkreis Gotha, 54.750 Euro in den Ilm-Kreis. 400.000 Euro wurden zudem dem Thüringer Sozialministerium für den Ausbau seiner Beratungsangebote im Landes-Demokratiezentrum bewilligt.

Präventionsprogramme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenhass zu fördern, ist sinnvoll investiertes Geld, nicht zuletzt vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen mit dem NSU-Terror. In Zeiten von Bedrohungen durch Terror und Extremismus müssen wir alles daran setzen, unsere Demokratie zu stärken. Dabei dürfen wir die Gefahr durch den Linksextremismus nicht außer Acht lassen. Die Freie Universität Berlin hat in dieser Woche eine Studie veröffentlicht, nach der linksextreme Einstellungen in Deutschland weit verbreitet seien, insbesondere in Ostdeutschland. Das ist besorgniserregend.

Fonds „Heimerziehung“ wird erhöht

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990″ auf bis zu 364 Mio. Euro zugestimmt. Diese Summe reicht aus, um allen Betroffenen, die sich bis zum Ende der Anmeldefrist am 30. September 2014 gemeldet hatten, die Hilfen gewähren zu können. Aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erhalten Betroffene Hilfen, die als Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen Leid und Unrecht erfahren und dauerhafte Folgeschäden davongetragen haben. Gewährt werden individuelle materielle Hilfen zur Überwindung der Folgeschäden und Ausgleichzahlungen, wenn die Betroffenen während ihrer Heimunterbringung Arbeiten verrichten mussten, für die keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden, so dass ihnen Rentenansprüche entgangen sind.

Der Fonds war im Juli 2012 mit 40 Millionen Euro gestartet. Da die angebotenen Hilfeleistungen von den Betroffenen sehr gut angenommen wurden, war die ursprüngliche Summe bereits Ende 2013 verbraucht. Der Bund und die ostdeutschen Länder und Berlin haben sich daher im Februar letzten Jahres grundsätzlich auf eine Aufstockung des Fonds verständigt.